Eigenverwaltung: Ihr Wegweiser zur erfolgreichen Restrukturierung

Das Eigenverwaltungskonzept hat die wesentliche Aufgabe, den spezifischen Handlungsbedarf des Unternehmens im Rahmen der bevorstehenden Restrukturierung detailliert zu erfassen. Es soll klar und präzise die Ziele definieren, die mit der Umsetzung des Konzepts erreicht werden sollen. Darüber hinaus ist es erforderlich, die konkreten Maßnahmen zu skizzieren, die ergriffen werden müssen, um diese Ziele erfolgreich zu realisieren. Dies umfasst sowohl strategische als auch operative Schritte, die notwendig sind, um die finanzielle Stabilität des Unternehmens wiederherzustellen und eine nachhaltige Zukunft zu sichern. Ein gut strukturiertes Eigenverwaltungskonzept bildet somit die Grundlage für eine zielgerichtete und effektive Restrukturierung.

KONZEPT FÜR DIE DURCHFÜHRUNG DES INSOLVENZVERFAHRENS

Der Finanzplan, der sich auf die Liquiditäts-, Ertrags- und Teilplanungen sowie die zugrundeliegenden Prämissen und den Vermögensstatus konzentriert, weist eine stark quantitative Ausrichtung auf. Dies ist jedoch nur ein Teil des gesamten Konzepts. Der Schwerpunkt liegt vielmehr auf den qualitativen Ausführungen, die für ein umfassendes Verständnis der Unternehmenssituation entscheidend sind.

Ziel ist es, den bislang unbeteiligten Dritten – dazu zählen Gerichte, Sachverständige, Bescheinigungsstellen und Gläubiger – einen umfassenden Überblick über das Unternehmen sowie gegebenenfalls über die gesamte Unternehmensgruppe zu vermitteln. Dies umfasst eine detaillierte Analyse der Krisenursachen, die das Unternehmen in die gegenwärtige Lage gebracht haben, sowie eine Einschätzung des Ausmaßes der Krise.

Darüber hinaus wird das Restrukturierungsziel der Eigenverwaltung klar herausgearbeitet. Die beabsichtigten Maßnahmen müssen transparent dargelegt werden, um den Dritten eine fundierte und substantiierte Einschätzung der Situation innerhalb kurzer Zeit zu ermöglichen. Es ist von entscheidender Bedeutung, dass die formulierten Ziele und Maßnahmen im Zahlenteil des Finanzplans klar reflektiert werden. Diese Kohärenz zwischen qualitativen und quantitativen Aspekten ist unerlässlich, um Vertrauen zu schaffen und die Glaubwürdigkeit des Konzepts zu untermauern.

Beschreibung Unternehmen und Krisenursachen

Die Unternehmensdarstellung ist ein wesentlicher Bestandteil der Analyse und umfasst umfassende Informationen zu verschiedenen Aspekten des Unternehmens. Zunächst werden der aktuelle Unternehmensgegenstand sowie die angebotenen Leistungen und Produkte detailliert beschrieben. Hierbei wird auch das Geschäftsmodell berücksichtigt, das den Kundennutzen und die Ertragsmechanik beleuchtet. Es ist wichtig, aufzuzeigen, wie das Unternehmen seinen Kunden Mehrwert bietet und welche Mechanismen zur Generierung von Einnahmen implementiert sind.

Darüber hinaus werden Angaben zum gesellschaftsrechtlichen Rahmen bereitgestellt. Dies beinhaltet Informationen über die Gesellschafterstruktur, bestehende Beteiligungen sowie die Zugehörigkeit zu einer Unternehmensgruppe. Diese Aspekte sind entscheidend, um die Eigentumsverhältnisse und die strategische Ausrichtung des Unternehmens zu verstehen.

Ein weiterer wichtiger Punkt ist die Branchenanalyse. Hierbei werden Wettbewerbsbedingungen sowie die Beziehungen zu Lieferanten betrachtet, um den Markt, in dem das Unternehmen agiert, besser einschätzen zu können. Die Unternehmensgröße wird anhand von Kennzahlen wie Umsatz, Anzahl der Mitarbeiter und geografischen Standorten erfasst. Diese Informationen liefern einen klaren Überblick über die Ressourcen und Kapazitäten des Unternehmens.

Zusätzlich werden die kritischen Ressourcen und Erfolgsfaktoren identifiziert, die für das Unternehmen von zentraler Bedeutung sind. Dies umfasst sowohl materielle als auch immaterielle Ressourcen, die zur Sicherstellung des Geschäftserfolgs notwendig sind.

Abschließend fließen relevante Kennzahlen aus den Bilanzen sowie den Gewinn- und Verlustrechnungen der letzten drei Geschäftsjahre in die Darstellung ein. Diese finanziellen Indikatoren sind unerlässlich, um die wirtschaftliche Lage des Unternehmens zu bewerten und zukünftige Entwicklungen abzuleiten.

Bei der detaillierten Analyse der gegenwärtigen Krisensituation des Unternehmens sowie der gesamten Unternehmensgruppe ist es sinnvoll, sich an dem etablierten Krisenphasenmodell zu orientieren. In diesem Kontext wird auf den IDW Standard 6 verwiesen. Diese Standards bieten eine fundierte Grundlage zur Identifikation und Beschreibung der spezifischen Krisenursachen, die für das bevorstehende Insolvenzverfahren von entscheidender Bedeutung sind. Es ist unerlässlich, diese Ursachen klar und präzise zu benennen, insbesondere, wenn deren Beseitigung ein zentrales Ziel des Verfahrens darstellt.

Darüber hinaus ist es wichtig, an dieser Stelle zu erläutern, warum alternative Lösungen wie eine außergerichtliche Sanierung oder ein potenzielles Verfahren nach dem präventiven Restrukturierungsrahmen (StaRUG) nicht mehr als praktikable Optionen angesehen werden können. Obwohl diese Ansätze grundsätzlich für die Gläubiger eine vorteilhaftere Alternative darstellen könnten, könnten verschiedene Faktoren, wie etwa die Dringlichkeit der Situation oder die Unfähigkeit zur Einigung mit den Gläubigern, dazu führen, dass diese Wege nicht mehr gangbar sind. Eine klare Darstellung dieser Aspekte ist entscheidend für das Verständnis der Notwendigkeit eines Insolvenzverfahrens und sollte in der Analyse entsprechend berücksichtigt werden.

Ziel der Eigenverwaltung

Das allgemeine Ziel der Eigenverwaltung ist, wie in jedem Insolvenzverfahren, die bestmögliche Befriedigung der Gläubigergesamtheit. Dies bedeutet, dass im Rahmen des Verfahrens alle Anstrengungen unternommen werden, um die Interessen der Gläubiger zu wahren und ihnen eine möglichst hohe Rückzahlung ihrer Forderungen zu gewährleisten. Gleichrangig verfolgt die Eigenverwaltung das Ziel, durch den Erhalt und die Sanierung des Unternehmens zu erhalten. Dies kann entweder durch ein Insolvenzplanverfahren geschehen, bei dem ein detaillierter Plan zur Restrukturierung des Unternehmens entwickelt wird, oder in Form einer übertragenden Sanierung, bei der Vermögenswerte und Geschäftsbereiche an einen neuen Träger übergeben werden, um die Fortführung des Geschäftsbetriebs sicherzustellen.

Sollte im Rahmen der Eigenverwaltung ein Schutzschirmverfahren beantragt werden, welches als besondere Form der Eigenverwaltung nach § 270 d der Insolvenzordnung (InsO) definiert ist, so ist es zwingend erforderlich, dass ein Insolvenzplan avisiert wird. Dieser Plan dient dazu, die Maßnahmen zur Sanierung des Unternehmens strukturiert darzulegen und den Gläubigern eine klare Perspektive aufzuzeigen. Es ist wichtig zu betonen, dass eine geordnete Liquidation ohne Sanierungsabsicht in diesem Kontext nicht als eigenverwaltungsgeeignet betrachtet werden kann. Die Eigenverwaltung setzt daher voraus, dass das Unternehmen aktiv an einer Lösung arbeitet, die über die bloße Abwicklung hinausgeht und sich auf die Wiederherstellung der wirtschaftlichen Stabilität konzentriert.

Das Konzept verfolgt das Ziel, die Besserstellung der Gläubigergesamtheit durch den angestrebten Verfahrensweg nachvollziehbar zu begründen. An dieser Stelle ist es jedoch nicht notwendig, bereits eine detaillierte Vergleichsrechnung vorzulegen. Der Antragsteller ist dennoch gefordert, schlüssig darzulegen, aus welchen Gründen der Erhalt des Geschäftsbetriebs sowie dessen Sanierung für die Gläubiger vorteilhafter sind als eine Liquidation des Unternehmens. Es sollte klar herausgestellt werden, warum ein Eigenverwaltungsverfahren in diesem Kontext grundsätzlich geeigneter erscheint als eine Fremdverwaltung. Darüber hinaus ist es wichtig, die geringeren Umsetzungsrisiken eines Eigenverwaltungsverfahrens zu betonen, um die Vorteile dieses Ansatzes zu untermauern. Die Argumentation sollte sowohl die ökonomischen Aspekte als auch die langfristigen Perspektiven für die Gläubiger berücksichtigen, um ein umfassendes Bild der Situation zu vermitteln und das Vertrauen in den gewählten Verfahrensweg zu stärken.

Die Beschreibung des Leitbildes umfasst eine Vielzahl von wesentlichen Aspekten, die für die erfolgreiche Umsetzung eines Sanierungsprozesses von Bedeutung sind. Neben den Informationen über das angestrebte Geschäftsmodell sind auch die zukünftigen Wettbewerbsbedingungen, die strategische Positionierung im Markt, der Standort des Unternehmens sowie die gesellschaftsrechtliche Struktur und die Personalstärke von zentraler Relevanz.

Ein unverzichtbarer Bestandteil dieser Beschreibung ist zudem eine überschlägige Planung des Betriebsergebnisses, die nach der Implementierung der Sanierungsmaßnahmen erfolgen sollte. Hierbei genügt es, eine Jahresscheibe darzustellen, aus der sich die zukünftige Renditefähigkeit des Unternehmens ableiten lässt. Es ist wichtig zu betonen, dass das Ziel einer vollständigen Erreichung der Rentabilität nicht zwingend bereits während des Eigenverwaltungsverfahrens realisiert werden muss. Oftmals zeigen sich leistungswirtschaftliche und strategische Effekte erst im Nachgang zu den initialen Sanierungsmaßnahmen.

Ohne eine klare Perspektive auf die Wiedererlangung nachhaltiger Profitabilität ist es jedoch schwer nachvollziehbar, warum Gläubiger und andere relevante Stakeholder – wie beispielsweise Arbeitnehmer, Kunden und Investoren – das Konzept des Eigenverwaltungsverfahrens unterstützen sollten. Ihr Beitrag ist entscheidend für den Erfolg der Sanierung, weshalb eine überzeugende Darstellung der zukünftigen wirtschaftlichen Stabilität unerlässlich ist. Nur durch eine transparente und fundierte Planung können das Vertrauen und die Unterstützung dieser Gruppen gewonnen werden, was wiederum die Erfolgschancen des gesamten Sanierungsprozesses erheblich erhöht.

Maßnahmen im Verfahren

Zunächst ist es von großer Bedeutung, die bereits im Vorfeld eingeleiteten Maßnahmen detailliert zu beschreiben. Hierbei sollten sowohl die Maßnahmen, die bereits vollständig umgesetzt wurden, als auch jene, die in der Anfangsphase stehen und noch nicht abgeschlossen sind, klar benannt werden. Darüber hinaus ist es notwendig, die geplanten Maßnahmen und Beiträge Dritter zu identifizieren, die aus zeitlichen oder rechtlichen Gründen erst im Verlauf des anstehenden Eigenverwaltungsverfahrens in Angriff genommen werden sollen.

In diesem Kontext ist eine differenzierte Betrachtung der verschiedenen Maßnahmen erforderlich. Es gilt, zwischen leistungswirtschaftlichen, finanzwirtschaftlichen und verfahrensspezifischen Maßnahmen zu unterscheiden.

Zu den leistungswirtschaftlichen Maßnahmen zählen beispielsweise Sortimentsveränderungen, die darauf abzielen, das Produktportfolio optimal auf die Marktbedürfnisse abzustimmen. Darüber hinaus sind Kostensenkungen ein zentraler Aspekt, um die Effizienz des Unternehmens zu steigern. Personalabbau kann ebenfalls notwendig sein, um die Betriebskosten nachhaltig zu reduzieren. Vertragskündigungen sind ein weiterer Punkt, der in diesem Zusammenhang betrachtet werden sollte, um unprofitable Geschäftsbeziehungen zu beenden.

Auf der finanziellen Seite umfassen die Maßnahmen unter anderem die Reduzierung des Working Capitals, was dazu beiträgt, die Liquidität des Unternehmens zu verbessern. Die Aufnahme von Krediten kann erforderlich sein, um kurzfristige Liquiditätsengpässe zu überbrücken. Stundungsabreden mit Gläubigern können ebenfalls eine wichtige Rolle spielen, um finanziellen Druck abzubauen. Zudem können Investorenbeiträge oder ein bilanzieller Schuldenschnitt in Erwägung gezogen werden, um die finanzielle Stabilität des Unternehmens wiederherzustellen.

Bei den verfahrenstypischen Maßnahmen sind Aspekte wie die Vorfinanzierung des Insolvenzgelds von Bedeutung. Des Weiteren sollten die Eckpunkte des Insolvenzplans klar umrissen werden. Sollten Überlegungen angestellt werden, einen M&A-Prozess (Mergers and Acquisitions) einzuleiten, ist es wichtig, auch hier entsprechende Schritte zu skizzieren.

Falls die Sanierung durch ein Insolvenzplanverfahren erfolgen soll, sind zudem Angaben zum avisierten Zeitplan sowie zum Planersteller erforderlich. Für den anstehenden M&A-Prozess sollten – soweit dies sinnvoll möglich ist – Erwartungen zum Investoreninteresse formuliert werden. Darüber hinaus ist es ratsam, potenzielle M&A-Beratungshäuser zu benennen und gegebenenfalls bestehende Friktionen am Markt zu identifizieren, um eine realistische Einschätzung der Situation vorzunehmen und geeignete Strategien zu entwickeln.

Im Falle, dass finanzielle Beiträge von Dritten erforderlich sind, um Verluste zu decken, eine Zwischenfinanzierung zu sichern oder um ein Verfahren aufzuheben, ist es von entscheidender Bedeutung, diese Aspekte umfassend zu beleuchten. Es ist notwendig, die bestehenden Zusagen der verschiedenen Stakeholder detailliert in die Planung der Eigenverwaltung einzubeziehen. Diese Zusagen müssen zwar noch nicht in verbindlicher Form vorliegen, jedoch sollten sie in Form von begründeten Absichtserklärungen präsentiert werden.

Diese Absichtserklärungen sollten einen klaren Zeitplan enthalten, der angibt, bis wann mit verbindlichen Zusagen gerechnet werden kann. Es ist hierbei wichtig, dass die Realisierbarkeit dieser Zusagen als überwiegend wahrscheinlich eingeschätzt wird. Eine fundierte Einschätzung der Wahrscheinlichkeit der Umsetzung ist unerlässlich, um das Vertrauen in die geplanten Maßnahmen zu stärken und die nötige Transparenz für alle Beteiligten zu gewährleisten. Nur so kann eine solide Grundlage für die weitere Vorgehensweise geschaffen werden, die sowohl den Interessen des Unternehmens als auch den Erwartungen der Stakeholder gerecht wird.