„Unternehmerisches Scheitern muss nicht das endgültige Aus bedeuten“

Unternehmerisches Scheitern muss nicht das endgültige Aus bedeuten
Wirtschaftsjunioren Freising e.V. vom 19.11.2017

In der monatlichen Business Lounge der Wirtschaftsjunioren Freising ging es am Dienstagabend im Rahmen der Gründerwoche Deutschland um die mögliche Kehrseite einer Unternehmensgründung und - führung, sprich um die Unternehmenskrise. „Unternehmerisches Scheitern muss nicht das endgültige Aus bedeuten“, mit diesen Worten leitete Stefan Pommer, Vorstand der Wirtschaftsjunioren Freising, den Abend ein.

In der Folge haben die beiden Referenten und langjährigen Fachberater Sanierung, Klaus Ziegler aus Freising und Thomas Planer aus Landsberg am Lech, dem Publikum, bestehend aus jungen Unternehmern du Gründern, zwei entscheidende Dinge mit auf den Weg gegeben, damit aus einer Unternehmensschieflage neue Chancen entstehen können. Zum einen geht es generell um die Kultur des Scheiterns an sich. So beginnt der Vortrag auch mit dem provokanten Titel „Fuck up! … gegründet, gescheitert.

Wenn in Deutschland zwar bisher noch jeder Zweite unternehmerisches Scheitern negativ beurteilt, dann liegt das wohl daran, dass sich Neid gegenüber erfolgreichen Unternehmern und Häme für gescheiterte Gründer aus derselben Quelle speisen. Nämlich der Suche nach Entschuldigungen dafür, keinen Mut zu haben, die eigenen Ideen selbst anzupacken. Klaus Ziegler stellt der negativen Scheiternskultur allerdings eine einfache Formel als Mutmacher gegenüber: „Erfolg = Scheitern + Lernen“. Eine „Mentalitätsreform“, die der deutschen Wirtschaft insgesamt sehr gut täte, wie er glaubt.

„Eigentlich hat der Gesetzgeber im Jahr 2012 mit der Reform des Insolvenzrechts bereits ein Verfahren geschaffen, mit dem diese Erfolgsformel sogar durch die Insolvenzordnung zum Ausdruck kommt. Diese Verfahrensmöglichkeit ist aber sowohl bei Schuldnern, Gläubigern, Banken und Steuerberatern häufig noch zu unbekannt“, meint Klaus Ziegler.

Das geschaffene Gesetzeswerk trägt die Abkürzung ESUG. ESUG steht für „Gesetz zur weiteren Erleichterung der Sanierung von Unternehmen“. Und genau daraus speist sich die zweite Chance bei einem unternehmerischen Scheitern.

Wird nämlich die bevorstehende Krise rechtzeitig erkannt und frühzeitig gehandelt, so gelingt es in nahezu allen Fällen, das Unternehmen zu sanieren und einen Neustart zu ermöglichen, davon ist Thomas Planer überzeugt. Wie das im Rahmen des ESUG funktionieren kann, wird von ihm auf Basis vieler Erfahrungswerte eindrucksvoll geschildert:

Mit der sogenannten Eigenverwaltung – ein Bestandteil des ESUG – ist der Schuldner quasi sein eigener Insolvenzverwalter und kann sein Unternehmen gemeinsam mit einem kompetenten Sanierer wieder auf Vordermann bringen. Der Schuldner repräsentiert also weiterhin die Firma nach außen, was für die Fortsetzung der Geschäftsbeziehungen mit Lieferanten und Kunden, aber auch für das Personal, sehr von Vorteil ist. Der Schuldner steht lediglich unter der Aufsicht eines sogenannten Sachwalters, meist ein Fachanwalt für Insolvenzrecht.

Wichtige Voraussetzung dabei ist, dass die Gläubiger mit einem Eigenverwaltungsverfahren bessergestellt werden, als mit der klassischen Regelinsolvenz. Auch die Laufzeit unterscheidet sich nicht unwesentlich. Gehen für ein Regelinsolvenzfahren durchschnittlich 5 Jahre ins Land, so ist die Laufzeit eines Eigenverwaltungsverfahrens gerade mal durchschnittlich 9 bis 12 Monate Laufzeit.

Der Abend endet mit intensiven Gesprächen beim Netzwerken und mit der Einsicht: Fuck-up! Scheitern gehört zum Leben wie das Gegentor zum Fußball. Keiner mag es, keiner will es. Aber wenn man sich dem stellt und daraus lernt, dann bringt es einen langfristig weiter.

19.11.2017 - Freising

Quelle: Wirtschaftsjunioren Freising e.V. / www.fs-live.de