Wie weit sollten Gläubiger über die Sanierung informiert werden?

Die Beziehung zwischen Schuldnern und Gläubigern ist sensibel. Sollten Gläubiger deshalb überhaupt in die Sanierung eines Unternehmens eingebunden werden oder ist dies schädlich?

Leserin fragt:

Es wird immer wieder empfohlen, in der Insolvenz beziehungsweise Sanierung möglichst umfangreich mit den Gläubigern zu kommunizieren und diesen reichlichen Informationen zur Verfügung zu stellen. Erhöht das nicht das Risiko der Einmischung beziehungsweise nachträglicher juristischer Auseinandersetzungen?

Sanierungsexperte Thomas Planer antwortet:

Nein! Eine ernsthafte und seriöse Sanierung nimmt die Gläubiger immer mit ins Boot und gibt ihnen Einfluss auf das Verfahren. Also ist es wichtig, schon frühzeitig die Grundlage für Vertrauen in die geplante Sanierung zu schaffen. Gerade in der so genannten „Insolvenz in Eigenverwaltung“ ist die Unterstützung der Gläubiger Voraussetzung – der Gesetzgeber hat diese sogar in den Zulassungskriterien vorgeschrieben.

Deshalb ist es sinnvoll die Gläubiger miteinzubeziehen

Wenn also eine Sanierung und insbesondere die Sanierung (Insolvenz) in Eigenverwaltung professionell (also zusammen mit einem sachkundigen Sanierer) vorbereitet ist, kann der Gläubiger sehr schnell für sich erkennen, welche Vorteile in seiner Unterstützung für ihn daraus erwachsen. Das wären zum Beispiel eine signifikant höhere Quote (und damit geringerer Schaden), Umsatz und Ertrag mit dem zu sanierenden Unternehmen während der Sanierung und letztlich ein bonitätsstarker Kunde nach erfolgreicher Sanierung. Landet das Unternehmen, mangels Unterstützung der Gläubiger, in der Regelinsolvenz, ist meist nur eine geringe Quote zu erwarten und mit dem Unternehmen kein Geld mehr zu verdienen.  Eine „gemeinsame“ Sanierung ist also eine Win-Win-Situation für Schuldner und Gläubiger!

Thomas Planer

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