Insolvenz in Eigenverwaltung

Landsberger Sanierungsberater Thomas Planer

Landsberger Sanierungsberater Thomas Planer begleitet Sanierung

Vor genau sechs Jahren, im März 2012, trat das Gesetz zur weiteren Erleichterung der Sanierung von Unternehmen (ESUG) in Kraft. Ziel der neuen Verordnung: Am Ende einer Insolvenz in Eigenverwaltung nach § 270a InsO (Insolvenzordnung) soll sich das betroffene Unternehmen erfolgreich saniert haben. Und genau dieses Ziel hat die Wiesnkönig GmbH vor Augen, die jetzt Insolvenz in Eigenverwaltung angemeldet hat. Unterstützt wird das Münchner Mode-Label dabei von Unternehmensberater Thomas Planer (Planer & Kollegen GmbH, Landsberg), der zur Umsetzung der Sanierung und zur fachgerechten Begleitung von Wiesnkönig-Geschäftsführer Nikolaus Löwenthal engagiert wurde.

Fortbestand und Neuausrichtung

Nach Beschluss des Amtsgerichts Ravensburg befindet sich die Wiesnkönig GmbH seit dem 5. März 2018 in der vorläufigen Eigenverwaltung. Für den Sanierungsexperten Thomas Planer liegt der Fokus des Insolvenzverfahrens eindeutig auf der Sanierung und dem Fortbestand des Unternehmens: „Durch die modernisierte Insolvenzordnung und die damit verbundene Eigenverwaltung bleibt die Geschäftsleitung in vollem Umfang handlungsfähig“. Dies habe zur Folge, dass der Geschäftsbetrieb wie gewohnt weitergehe. Der Prozess sei deshalb zu keinem Zeitpunkt als das Ende der Wiesnkönig GmbH zu sehen, sondern vielmehr als Standortbestimmung und wichtiger Schritt hin zu einer Neuausrichtung. Erste Maßnahmen, um sich künftig wettbewerbsfähiger und attraktiver gegenüber dem Endverbraucher aufzustellen, habe das Münchner Label dabei schon unternommen. Planer weiter: „Insolvenz in Eigenverwaltung ist nur möglich, wenn das Unternehmen über einen fortführungswürdigen Geschäftsbetrieb und eine konkrete Perspektive verfügt“. Da beides auf die Wiesnkönig GmbH zutreffe, sei er zuversichtlich, was den erfolgreichen Abschluss des Verfahrens betreffe. Als Grundsteine des Erfolgs im laufenden Verfahren wertet Planer eine offene Kommunikation mit allen Mitarbeitern, Zulieferern und Kunden sowie die konsequente Umsetzung der Sanierungsmaßnahmen.

Pressemitteilung vom 15.03.2018

Insolvenz in Eigenverwaltung: Eine Chance zur Sanierung

Insolvenz in Eigenverwaltung ist eine besondere Form der Insolvenz, bei der das Unternehmen seine Geschäfte unter Aufsicht eines Sachwalters weiterführen kann. Doch was verbirgt sich genau hinter diesem Verfahren und wie funktioniert es eigentlich?

Die Vorteile der Insolvenz in Eigenverwaltung

Wenn Sie als Unternehmer vor der Insolvenz stehen, bietet die Insolvenz in Eigenverwaltung eine Chance, Ihr Unternehmen zu sanieren und weiterzuführen. Bei diesem Verfahren behalten Sie die Kontrolle über Ihr Unternehmen und arbeiten eng mit einem Sachwalter zusammen, um einen Insolvenzplan zu erstellen. Dieser Plan legt fest, wie Ihre Schulden restrukturiert werden und wie das Unternehmen wieder profitabel werden kann.

Ein großer Vorteil der Insolvenz in Eigenverwaltung ist, dass Sie als Unternehmer die Chance erhalten, Ihre Fehler zu korrigieren und Ihr Unternehmen wieder auf Kurs zu bringen. Sie können weiterhin Entscheidungen treffen und das Tagesgeschäft leiten, während gleichzeitig die Gläubiger geschützt werden.

Allerdings ist die Insolvenz in Eigenverwaltung kein Spaziergang. Es erfordert viel Arbeit, Disziplin und Durchhaltevermögen, um das Unternehmen erfolgreich zu sanieren. Aber wenn Sie bereit sind, die Herausforderung anzunehmen, kann die Insolvenz in Eigenverwaltung eine zweite Chance für Ihr Unternehmen bedeuten.

Zusammenfassend lässt sich sagen:

dass die Insolvenz in Eigenverwaltung eine Möglichkeit für Unternehmen darstellt, sich aus finanziellen Schwierigkeiten zu befreien und den Betrieb fortzuführen. Durch die Eigenverwaltung behält das Unternehmen die Kontrolle über seine Geschäfte und kann so schneller wieder auf die Beine kommen. Es ist wichtig, frühzeitig professionelle Hilfe in Anspruch zu nehmen und alle rechtlichen Voraussetzungen zu erfüllen, um von den Vorteilen der Insolvenz in Eigenverwaltung profitieren zu können. Wenn auch Sie mehr über dieses Thema erfahren möchten und wissen wollen, ob es für Ihr Unternehmen eine Option sein könnte, dann lesen Sie gerne weitere Blogposts auf unserer Seite. Bleiben Sie informiert und nehmen Sie die Zukunft Ihres Unternehmens in die Hand!