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Sanierungsgutachen IDW S6
Ein Sanierungsgutachten nach IDW S6 ist ein wichtiges Instrument für Unternehmen in der Krise, die ihre Sanierungsfähigkeit und -würdigkeit nachweisen wollen. Ein solches Gutachten muss bestimmte Anforderungen erfüllen, die vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgelegt wurden. In diesem Beitrag wollen wir Ihnen einen Überblick über die wesentlichen Inhalte eines Sanierungsgutachtens nach IDW S6 geben.
Ein Sanierungsgutachten beziehungsweise Sanierungskonzept nach IDW S 6 dient bei einer außergerichtlichen Sanierung vor allem als belastbarer Nachweis, dass das Unternehmen nicht nur kurzfristig zahlungsfähig gehalten werden kann, sondern nachhaltig sanierungsfähig ist.
Es ist nicht bei jeder außergerichtlichen Sanierung gesetzlich vorgeschrieben. Sobald jedoch Banken, Gesellschafter oder andere Gläubiger für den Sanierungsprozess mit ins Boot geholt werden sollen, wird es häufig zur entscheidenden Voraussetzung.
Schrittweise zum Sanierungsgutachten IDW S6
Die Beschreibung Ihres Unternehmens
Der erste Schritt eines Sanierungsgutachtens ist die Beschreibung Ihres Unternehmens, seiner rechtlichen und wirtschaftlichen Ausgangslage, seines Geschäftsmodells, seiner Produkte und Dienstleistungen, seiner Kunden und Märkte, seiner Wettbewerber und seiner Stärken und Schwächen. Diese Beschreibung soll dem Gutachter und den anderen Beteiligten ein klares Bild von Ihrem Unternehmen vermitteln und die Basis für die weitere Analyse bilden.
Die Analyse der Unternehmenssituation
Der zweite Schritt eines Sanierungsgutachtens ist die Analyse der Unternehmenssi-tuation, die aus einer Vermögens-, Finanz- und Ertragsanalyse sowie einer Analyse des Krisenstadiums und der Krisenursachen besteht. Die Vermögens-, Finanz- und Ertragsanalyse soll die finanzielle Lage Ihres Unternehmens darstellen, indem sie Kennzahlen wie Liquidität, Verschuldung, Rentabilität, Cashflow und Working Capital berechnet und bewertet. Die Analyse des Krisenstadiums soll feststellen, in wel-cher Phase der Krise sich Ihr Unternehmen befindet, ob es sich um eine Strategie-, Erfolgs-, Liquiditäts- oder Insolvenzkrise handelt. Die Analyse der Krisenursachen soll die Gründe für die Krise identifizieren, ob sie intern oder extern bedingt sind, ob sie strukturell oder konjunkturell sind, ob sie temporär oder dauerhaft sind.
Die Definition des Krisenstadiums
Der dritte Schritt eines Sanierungsgutachtens ist die Definition des Krisenstadiums, das entscheidend für die Auswahl der geeigneten Sanierungsmaßnahmen ist. Das Krisenstadium bestimmt auch, ob eine positive Fortbestehensprognose für Ihr Un-ternehmen möglich ist oder nicht. Eine positive Fortbestehensprognose bedeutet, dass Ihr Unternehmen nicht insolvenzreif ist und dass es keine rechtlichen oder tatsächlichen Hindernisse für seine Fortführung gibt. Eine negative Fortbestehensprognose bedeutet, dass Ihr Unternehmen insolvenzreif ist und dass es eine Insolvenzantragspflicht hat.
Die Analyse der Krisenursachen
Der vierte Schritt eines Sanierungsgutachtens ist die Analyse der Krisenursachen, die die Grundlage für die Entwicklung eines Sanierungskonzepts bildet. Die Analyse der Krisenursachen soll die Schwachstellen Ihres Unternehmens aufdecken, die zu seiner Schieflage geführt haben. Dabei sollen sowohl interne als auch externe Fak-toren berücksichtigt werden. Interne Faktoren können zum Beispiel sein: mangelnde Strategie, fehlende Innovation, ineffiziente Prozesse, schlechte Qualität, hohe Kosten, unzureichende Finanzierung. Externe Faktoren können zum Beispiel sein: veränderte Kundenbedürfnisse, neue Wettbewerber, technologischer Wandel, gesetzliche Auflagen, politische Risiken.
Die Festlegung der Maßnahmen zur Krisenbeseitigung
Der fünfte Schritt eines Sanierungsgutachtens ist die Festlegung der Maßnahmen zur Krisenbeseitigung, die das Herzstück eines Sanierungskonzepts bilden. Die Maßnahmen zur Krisenbeseitigung sollen Ihr Unternehmen wieder wettbewerbsfähig und renditefähig machen. Dabei sollen sowohl kurzfristige als auch langfristige Maßnahmen definiert werden.
Sanierungsgutachten als Entscheidungsgrundlage
Eine außergerichtliche Sanierung ist nicht nur eine finanzwirtschaftliche Maßnahme, sondern auch eine leistungswirtschaftliche und vor allem strategische. Das bedeutet, dass das Unternehmen auch alle Beteiligten überzeugen muss, dass dieser Weg für alle akzeptabel und erfolgversprechend ist. Ein Gutachten schafft hierfür eine einheitlich, nachvollziehbare Informationsgrundlage.
Es beantwortet die Frage, wie das Unternehmen in die Krise geraten ist, zeigt auf, welche Maßnahmen und Finanzierungsbeiträge notwendig sind und ob eine realistische Aussicht auf eine nachaltige Sanierung besteht. Somit dient es als Nachweis der Sanierungsfähigkeit, als Entscheidungsgrundlage für Banken und Gläubiger, dient der rechtlichen Absicherung der Beteiligten, als gemeinsame Grundlage für die Verhandlungen und letzlich als Steuerungsinstrument für die Geschäftsführung.
Außergerichtliche Sanierung umfasst folgende Schritte:
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