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Insolvenz in Eigenverwaltung

Insolvenz in Eigenverwaltung ist ein Verfahren, bei dem ein insolventes Unternehmen die Möglichkeit erhält, unter Aufsicht eines Sachwalters eigenständig die Sanierung des Unternehmens voranzutreiben. Dabei behält die Geschäftsführung des Unternehmens die Kontrolle über den Betrieb und versucht, eine Insolvenz abzuwenden oder geordnet abzuwickeln. Dieses Verfahren bietet die Chance, dass das Unternehmen in abgespeckter Form fortgeführt oder als Ganzes saniert werden kann, ohne dass es zu einer Zerschlagung oder Liquidation kommt. Es ist eine Möglichkeit, Insolvenzen zu vermeiden und Arbeitsplätze zu erhalten.
  • 8 Min. Lesezeit


Wenn die Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung droht, muss schnell gehandelt werden. Doch eine Insolvenz muss nicht das Ende bedeuten. Es gibt Möglichkeiten, das Unternehmen zu sanieren und zu restrukturieren, ohne die Geschäftsführung abzugeben. Eine davon ist die Eigenverwaltung nach § 270 InsO.



Insolvenz in Eigenverwaltung - ein besonderes Verfahren

Was ist die Eigenverwaltung?

Die Eigenverwaltung ist ein Sonderfall des Insolvenzverfahrens, bei dem der Schuldner die Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis über sein Vermögen behält. Das bedeutet, dass er weiterhin das Unternehmen führt und alle Entscheidungen trifft. Er muss dabei jedoch die Interessen der Gläubiger berücksichtigen und mit einem vom Gericht bestellten Sachwalter zusammenarbeiten. Der Sachwalter übernimmt die Aufsicht und Kontrolle über den Schuldner und prüft die Wirtschaft-lichkeit und Rechtmäßigkeit seiner Maßnahmen. Er hat zudem ein Vetorecht bei bestimmten Geschäften.

Welche Voraussetzungen gibt es für die Eigenverwaltung?

Die Eigenverwaltung kann nur auf Antrag des Schuldners vom Gericht angeordnet werden. Dabei muss der Schuldner glaubhaft machen, dass er in der Lage ist, das Unternehmen zu sanieren und zu restrukturieren. Er muss zudem einen Sanierungs-plan vorlegen, der die Zustimmung der Gläubiger findet. Außerdem darf keine An-ordnung zur Abgabe der eidesstattlichen Versicherung oder zur Durchsuchung vorliegen. Die Eigenverwaltung kann sowohl im eröffneten als auch im vorläufigen Insolvenzverfahren beantragt werden.

Welche Vorteile hat die Eigenverwaltung?

Die Eigenverwaltung bietet dem Schuldner mehrere Vorteile gegenüber dem regulären Insolvenzverfahren:
  • Er behält die Kontrolle über sein Unternehmen und kann seine Geschäftsbe-ziehungen fortsetzen.
  • Er kann seine Mitarbeiter motivieren und an sich binden, indem er ihnen eine Perspektive bietet.
  • Er kann seine Sanierungskonzepte umsetzen, ohne auf einen externen Insol-venzverwalter angewiesen zu sein.
  • Er kann von steuerlichen Erleichterungen profitieren, wie z.B. dem Verlustvor-trag oder dem Sanierungserlass.
  • Er kann seine Gläubiger mit einem Insolvenzplan befriedigen, der ihnen eine höhere Quote als im regulären Verfahren ermöglicht.

Welche Nachteile hat die Eigenverwaltung?

Die Eigenverwaltung birgt auch einige Risiken und Herausforderungen für den Schuldner:
  • Er muss sich an strenge Auflagen und Fristen halten und regelmäßig Berichte an das Gericht und den Sachwalter erstatten.
  • Er muss mit dem Sachwalter kooperieren und dessen Weisungen befolgen.
  • Er muss sich dem Druck und den Forderungen der Gläubiger stellen und deren Zustimmung für seinen Sanierungsplan gewinnen.
  • Er muss seine Haftung beachten, wenn er pflichtwidrig handelt oder falsche Angaben macht.
  • Er muss mit einem möglichen Imageverlust umgehen, der durch die öffentliche Bekanntmachung des Verfahrens entstehen kann.

Insolvenz in Eigenverwaltung nach §§ 270 ff. InsO als Bestandteil der Unternehmenssanierung nach einer Sanierungsanalyse.

Eigenverwaltung als Sanierungswerkzeug

Die Eigenverwaltung ist ein Instrument zur Sanierung und Restrukturierung von Unternehmen in der Insolvenz. Sie ermöglicht dem Schuldner, die Geschäftsführung zu behalten und seine Sanierungskonzepte umzusetzen. Sie erfordert aber auch ein hohes Maß an Verantwortung, Kompetenz und Kooperation. Die Eigenverwaltung ist daher nicht für jeden Schuldner geeignet, sondern setzt eine sorgfältige Prüfung der Voraussetzungen und Chancen voraus.

Eigenverwaltung nach § 270 InsO bedeutet

  • Der Schuldner bleibt in der Verantwortung für sein Unternehmen und kann seine Geschäftsbeziehungen und sein Know-how nutzen, um die Krise zu überwinden.
  • Der Schuldner kann einen Sachwalter als neutralen Berater und Kontrolleur wählen, der ihn bei der Erstellung und Umsetzung eines Insolvenzplans unterstützt.
  • Der Schuldner kann von einem Gläubigerausschuss begleitet werden, der seine Interessen vertritt und ihm Vertrauen entgegenbringt.
  • Der Schuldner kann von einem gerichtlichen Schutzschirm profitieren, der ihm eine dreimonatige Frist zur Ausarbeitung eines Insolvenzplans gewährt und ihn vor Vollstreckungsmaßnahmen schützt.
  • Der Schuldner kann von einer erleichterten Zustimmung der Gläubiger zu seinem Insolvenzplan profitieren, da er nur die Zustimmung einer Mehrheit der Gläubigergruppen benötigt und nicht die Zustimmung aller einzelnen Gläubiger.
Die Eigenverwaltung nach § 270 InsO ist somit ein Instrument, das dem Schuldner mehr Handlungsspielraum und Gestaltungsmöglichkeiten bietet als ein reguläres Insolvenzverfahren. Die Eigenverwaltung setzt jedoch voraus, dass der Schuldner noch über eine ausreichende Liquidität verfügt, dass er keine groben Pflichtverletzungen begangen hat und dass er die Zustimmung des Gerichts und der Gläubiger erhält.

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