Fachbegriffe der Sanierung von A-Z
Insolvenz in Eigenverwaltung
Die Eigenverwaltung nach § 270 InsO ist ein Instrument zur Sanierung und Restrukturierung. Es kann zum Einsatz kommen, wenn eine Insolvenz nicht mehr zu vermeiden ist, das Unternehmen gleichwohl über einen fortführungswürdigen Geschäftsbetrieb und eine konkrete Perspektive verfügt. Die Eigenverwaltung bedeutet, dass der Schuldner die Verfügungsgewalt und Finanzhoheit über sein Unternehmen behält und insoweit Herr des Geschehens bleibt – anders als im herkömmlichen Insolvenzverfahren, in dem die Unternehmensführung die Kontrolle an den Insolvenzverwalter abgibt.
Ablauf des Eigenverwaltungsverfahren
Zum Zeitpunkt der Verfahrenseinleitung entscheidet der zuständige Richter am Insolvenzgericht. Der Richter kann sich eines Gutachters bedienen, wenn er Zweifel darüber hat, ob eine Eigenverwaltung Erfolg verspricht. Umso professioneller der Antrag auf Eigenverwaltung vorbereitet und formuliert ist, umso höher ist die Wahrscheinlichkeit, dass der zuständige Richter den Antrag positiv und ohne Hinzuziehung eines Gutachters entscheidet.
Nach dem gestellten Antrag bei Gericht gibt es zunächst ein vorläufiges Verfahren, das dazu dient, die ersten Maßnahmen einzuleiten, Gläubigerrechte zu sichern und die Insolvenzgeldzahlungen und die Insolvenzeröffnung vorzubereiten. Spätestens 3 Monate nach Einleitung wird das Verfahren eröffnet und operative Sanierungsmaßnahmen können intensiviert und umgesetzt werden.
Insolvenzrechtlich werden Anfechtungstatbestände erfasst und geprüft, die notwendige Berichtserstattung erstellt, sowie der Insolvenzplan entwickelt und geschrieben. Nach Einreichung des Insolvenzplanes bei Gericht wird dieser von den Gläubigern geprüft. Nach einer gesetzlich definierten Mehrheit der Gläubiger wird der Plan dann bestenfalls angenommen und die Forderungen der Gläubiger nach der im Plan festgesetzten Quote ausgezahlt.
Dauer des Eigenverwaltungsverfahren
Erfahrungsgemäß dauert das Eigenverwaltungsverfahren zwischen 6 und 12 Monaten, dies ist allerdings abhängig von der Komplexität der Sanierung.
Insolvenzplan
Das Verfahren endet mit der Annahme des Insolvenzplanes und dem darauf folgenden Beschluss des Gerichts, dass das Insolvenzverfahren eingestellt ist. Der Insolvenzplan ist im Prinzip ein Vergleich zwischen dem Unternehmen und dessen Gläubigern. Somit ist das Unternehmen auf dem Markt wieder handlungsfähig.
Insolvenzverschleppung
Grundsätzlich besteht bei Kapitalgesellschaften (GmbH, AG, UG) die Pflicht zur Anmeldung der Insolvenz, bei Kenntnis der bestehenden oder unmittelbar bevorstehenden Zahlungsunfähigkeit. Das Gesetz führt hierzu aus, dass die Insolvenzanmeldung bei vorliegender Kenntnis der Zahlungsunfähigkeit „sofort und ohne schuldhaftes Verzögern“ zu erfolgen hat.
Eine verspätete Anmeldung nennt man Insolvenzverschleppung.
Nicht zu vergessen ist, dass die Insolvenzverschleppung eine Straftat darstellt, die eine Geld- bis zu einer Freiheitsstrafe nach sich ziehen kann.
Überschuldung
Überschuldung liegt vor, wenn das Vermögen des Schuldners die bestehenden Verbindlichkeiten nicht mehr deckt.
Doch wie kann festgestellt werden, ob eine Überschuldung vorliegt? Im Normalfall wird in einem ersten Schritt die bilanzielle Überschuldung ermittelt. Eine solche liegt vor, wenn die Schulden nicht mehr vom Vermögen gedeckt werden. Aus den Ergebnissen kann eine spezielle Überschuldungsbilanz abgeleitet werden.
Unternehmenskrise
In den meisten Fällen wird der Begriff „Unternehmenskrise“ verwendet, um die aktuelle Situation des Unternehmens zu beschreiben; In diesem Fall entwickeln sich die Erfolgsfaktoren so schlecht, dass der langfristige Fortbestand des Unternehmens gefährdet ist. Die Unternehmenskrise ist daher eine kritische Situation, in der die Entwicklung von Profitabilität und Zahlungsfähigkeit nicht optimal ist und die Handlungsfähigkeit gefährdet ist. Daher ist es wichtig, sich schnell einen Überblick zu verschaffen.
Wir sind für Sie da, wenn Sie den Wald vor lauter Bäumen nicht mehr sehen und ein scheinbar unbezwingbarer Berg von Schwierigkeiten vor Ihnen steht - wenn es um Pfändungen, Mahnungen, Fortführungsprognosen, Machbarkeitsstudien, Liquiditätsplanung, Gläubigerversammlungen, Sanierungskonzepte, Bankengespräche, Vergleiche und Kredite geht. Wir unterstützen Sie dabei!
Unternehmensanierung
Eine erfolgreiche Sanierung definiert sich nicht nur durch den unbedingten Erhalt des Unternehmens, sondern auch durch den Schutz und der Verfolgung der Ziele der Unternehmerfamilie. Eine erfolgreiche Sanierung beginnt bereits bei der Verhinderung einer Insolvenz, der gezielten positiven (geordneten) Abwicklung einer Insolvenz oder eben der Fortführung eines Unternehmens. Diese kann innerhalb eines Insolvenzplanverfahrens oder einer übertragenden Sanierung erfolgen.
Sachwalter
Der Sachwalter wird vom Insolvenzgericht eingesetzt, um sicher zu stellen, dass die Rechte der Gläubiger im Eigenverwaltungsverfahren gewahrt werden und das Verfahren insolvenzrechtlich korrekt abgewickelt wird.
Der Sachwalter tritt somit als eine Art Aufsichtsrat auf, der i.d.R. keine Befugnisse hat, die nach außen wirken. Ausnahme hierzu ist, dass das Gericht dem Sachwalter i.d.R. überträgt, die Gläubiger über das Eigenverwaltungsverfahren durch Zustellungen zu informieren und die sogenannte Forderungstabelle zu führen.
Ebenso wie das Gericht muss der Sachwalter sein Amt unabhängig und neutral im Interesse der Gesamtheit der Gläubiger ausüben. Er ist den Gläubigerorganen (Gläubigerausschuss, Gläubigerversammlung) zur Rechenschaft verpflichtet und untersteht der Aufsicht des Gerichts.
Sanierungsgutachten IDW S6
Wesentliche Inhalte sind dabei die Beschreibung Ihres Unternehmens, die Analyse der Unternehmenssituation, die Definition des Krisenstadiums, die Analyse der Krisenursachen, die Festlegung der Maßnahmen zur Krisenbeseitigung und die qualifizierte Aussage zu Chancen der Unternehmensfortführung.
Zahlungsunfähigkeit
Zahlungsunfähigkeit liegt vor, wenn der Schuldner nicht in der Lage ist, die fälligen Zahlungspflichten zu erfüllen. Zahlungsunfähigkeit ist in der Regel anzunehmen, wenn der Schuldner seine Zahlungen eingestellt hat.
Drohende Zahlungsunfähigkeit
Der Schuldner droht zahlungsunfähig zu werden, wenn er voraussichtlich nicht in der Lage sein wird, die bestehenden Zahlungspflichten im Zeitpunkt der Fälligkeit zu erfüllen.
Ab wann ist ein Unternehmen zahlungsunfähig (GmbH, Ltd, AG)?
Es ist z.B. zu prüfen ob das Unternehmen mehr als 10 % der fälligen Gesamtverbindlichkeiten innerhalb von 3 Wochen nicht mehr erfüllen kann. Hierfür sind fällige Zahlungspflichten, verfügbare Geldmittel, ggf. Liquiditätszuflüsse (wie Kredite) zu ermitteln und mit fälligen Zahlungspflichten zu vergleichen.