Sanierung statt einer Zerschlagung!

Ein kurzer Exkurs in die Historie der Eigenverwaltung.

Am 01.03.2012 ist das Gesetz zur weiteren Erleichterung der Sanierung von Unternehmen (ESUG) in Kraft getreten. Hierdurch wollte der Gesetzgeber die Stigmatisierung des Begriffs der Insolvenz überwinden und durch die Anwendung der Eigenverwaltung gemäß ESUG eine zusätzliche Option in der Krise bieten.

Nach anfänglicher Verweigerungshaltung und Skepsis der Gerichte und mehrerer Insolvenzverwalter änderte sich die Sichtweise auf das ESUG und damit die Eigenverwaltung. Zwar wurden noch relativ häufig Anträge auf § 270a lnsO - und Schutzschirmverfahren abgelehnt,

dies lag und liegt auch heute noch jedoch meist in einer unprofessionellen Vorbereitung des Antrags. Mit einem erfahrenen Sanierungsberater an der Seite des Unternehmers erhöht sich die Chance einer Zustimmung zur Eigenverwaltung signifikant.

Die Erfahrungen bisheriger Verfahren sind durchweg positiv. Zwar mussten gerade in den ersten Verfahren bestehende „Unschärfen“ des ESUG umschifft werden, wie z. B. die Problematik der Antrag zur Begründung von Masseverbindlichkeiten, die der Gesetzgeber nicht bzw. mehrdeutig im § 270a geregelt hat, doch erfahrene Sanierer haben auch diese Gesetzesunzulänglichkeiten erfolgreich meistern können.


Karin Planer Fremdsprachenkorrespondentin, Bankkauffrau Bereich Ausland, Prokuristin
"In der Eigenverwaltung bleibt der Unternehmer im driver´s seat."

ESUG wirkt! Erkenntnisse der durchgeführten Eigenverwaltungsverfahren als Sanierungsberater:

  • die Durchführung einer Sanierung statt einer Zerschlagung hat sich signifikant erhöht
  • die Abwicklungszeit bis zur Auszahlung einer Quote an die Gläubiger und damit Aufhebung des Insolvenzverfahrens hat sich drastisch verkürzt - auf durchschnittlich 9 Monate im Gegensatz zu 56 Monaten als Durchschnitt konventioneller Insolvenzverfahren (Quelle: Studie der Boston Consult Group)
  • die Akzeptanz der Gläubiger hat deutlich zugenommen - bemerkbar dadurch, dass im Durchschnitt nahezu alle Lieferanten,
  • die gleichzeitig Gläubiger sind das sich in der Eigenverwaltung befindlichen Unternehmen weiterhin beliefern und die Geschäftsbeziehung aufrechterhalte
  • die Quote für die Gläubiger liegt mit durchschnittlich 19% mehr als vierfach so hoch wie in konventionellen Verfahren (Stand : 01.09.2014)
  • der Unternehmer ist hoch motiviert, bleibt er doch als Chef im Sessel und hat die Aussicht auf ein grundsaniertes Unternehmen
  • die Mitarbeiter sind ebenso stark motiviert, sie erhalten durch ihre Leistung ihren Arbeitsplatz und ihre Zukunft.
  • die Eigenverwaltungsverfahren werden in der Regel früher angemeldet als die Regelinsolvenzverfahren und sind zwischenzeitlich meist besser vorbereitet. Hieraus resultiert eine höhere Anfangsmasse (Masseschmälerungen reduzieren sich auf ein Mindestmaß) und dadurch zum Teil die höhere Quote.

Und obwohl das so ist, werden diese Ergebnisse kaum publiziert und, was viel schlimmer ist, das Eigenverwaltungsverfahren ist bei vielen Unternehmen in der Krise nicht bekannt.

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