Außergerichtliche Sanierung durch Neufinanzierung und Restrukturierung
Außergerichtliche Sanierung ist meist ein Vergleich des Unternehmens mit seinen Gläubigern, eine Neufinanzierung des Unternehmens oder eine Kombination aus diesen beiden Maßnahmen. Natürlich fließen in eine so genannte außergerichtliche Sanierung auch Erkenntnisse ein, die in der vorgeschalteten Sanierungsanalyse als Krisenursachen ermittelt worden sind. Somit kann neben einer finanzwirtschaftlichen Sanierung auch eine leistungswirtschaftliche und strategische Restrukturierung durchgeführt werden.
Meist geht eine solche außergerichtliche Sanierung mit der Forderung der beteiligten Banken einher, dass ein Sanierungsgutachten nach IDW S6 die Sanierungsfähigkeit des Unternehmens belegt. Ohne ein solches Sanierungsgutachten ist die Bank meist nicht in der Lage eine Um- oder Neufinanzierung in der Krise durchführen zu können.
Bei der außergerichtlichen Sanierung bietet für das in der Krise befindliche Unternehmen erhebliche Vorteile. Sie kann schneller und auch kostengünstiger durchgeführt werden, wenn sie mit allen Beteiligten abgesprochen und geplant wird.
Voraussetzung für eine außergerichtliche Sanierung ist, dass keine Insolvenzantragspflicht vorliegt.
Eine außergerichtliche Sanierung kann eine effektive Lösung sein, vorausgesetzt, dass keine Insolvenzantragspflicht besteht. Ein solcher Plan sollte die Beteiligten überzeugen, dass sie in einer außergerichtlichen Abwicklung besser aufgehoben sind als in einem langwierigen gerichtlichen Insolvenzverfahren. Durch eine frühzeitige und transparente Kommunikation können die Parteien Vertrauen aufbauen und gemeinsam an einer erfolgreichen Sanierung arbeiten. Es ist wichtig, die Vorteile einer außergerichtlichen Lösung hervorzuheben, um die Motivation und den Einsatz aller Beteiligten zu steigern. Nur so kann eine nachhaltige und zukunftsorientierte Sanierung gewährleistet werden.
Fazit:
Eine außergerichtliche Sanierung stellt für alle Beteiligten den schnellsten und kostengünstigsten Weg dar, wenn sich das Unternehmen noch nicht in der Insolvenzreife befindet.
Da die außergerichtliche Sanierung außerhalb eines gerichtlichen Rahmens stattfindet, besteht eine deutlich geringere Rechtssicherheit und Durchsetzbarkeit der Sanierungsvereinbarungen und birgt dadurch das Risiko, dass Vergleichsstörer die Sanierungsmaßnahmen torpedieren. Dadurch kann im schlimmsten Fall eine Insolvenzanmeldungspflicht oder sogar ein ungewollter Insolvenzverschleppungstatbestand ausgelöst werden.
Daher sollte auch eine außergerichtliche Sanierung nur mit Sanierungsspezialisten durchgeführt werden.
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