Präventiver Restrukturierungs­rahmen/­StaRUG

Pünktlich zum Jahreswechsel ist in Deutschland am 01.01.2021 auf Grundlage des von der Europäischen Union entwickelten präventiven Restrukturierungsrahmens das Unternehmensstabilisierungs- und restrukturierungsgesetz (StaRUG) in Kraft getreten. Das StaRUG bietet die Möglichkeit, im Rahmen eines Restrukturierungsplanes frühzeitig Maßnahmen zur Vermeidung einer Insolvenz zu ergreifen und diese legitimiert von einer Mehrheitsentscheidung der Gläubiger und Gesellschafter durchzusetzen. Wesentliche Voraussetzung für die Nutzung dieses Sanierungsinstruments ist, dass das Unternehmen noch nicht zahlungsunfähig und/- oder überschuldet ist. Der präventive Restrukturierungsrahmen bietet sich insbesondere aber dann an, wenn eine drohende Zahlungsunfähigkeit abzusehen ist.

Das StaRUG schafft insbesondere folgende Möglichkeiten:

  • Mit ausgewählten Gläubigern können Vergleiche geschlossen werden
  • Im Vergleich zu einer außergerichtlichen Sanierung muss in einem solchen Verfahren eine qualifizierte Mehrheit der beteiligten Gläubiger zustimmen. Diese hat der Gesetzgeber im StaRUG mit größer 75 % festgelegt.
  • Darüber hinaus können bei dem Gericht so genannte Stabilisierungshilfen beantragt werden, die das Unternehmen im Zeitraum der Sanierung vor Zwangsmaßnahmen (wie z.B. Pfändungen, Gebrauch von Sicherungsrechten) von außen schützen.
  • Außerdem schafft das StaRUG im Vergleich zur außergerichtlichen Sanierung eine deutlich höhere Rechtssicherheit, da sich die Sanierung in einem rechtlich vorgegebenen Rahmen bewegt.

Jasmin Kneipp, Bankkauffrau, Bankbetriebswirtin (BC), Sanierungsberaterin
Zitat "Es nützt nichts schneller zu laufen, wenn man in die falsche Richtung rennt."

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