Fünf Fragen an Sanierungsexperten Thomas Planer „Insolvenz ist nicht gleich Insolvenz“
Die aktuelle Krise treibt manchen Unternehmer den Schweiß auf die Stirn, Ihnen geht das Geld aus. Doch muss das automatisch das Aus bedeuten? Nein, weiß Thomas Planer.
Herr Planer, die Insolvenzen steigen wieder. Welche Möglichkeiten gibt es für Unternehmen in Schieflage ihre Firma zu retten.
Hier gibt es einige. Welche Maßnahmen für den Unternehmer die beste ist, finden wir mit einer Analyse heraus, die am Anfang jeder Sanierungsberatung steht. Auf dieser Basis entscheiden wir, ob eine außergerichtliche Sanierung, eine vorinsolvenzliche Sanierung nach dem präventiven Restrukturierungsrahmen (StaRUG) oder eine Insolvenz in Eigenverwaltung (ESUG) sinnvoll ist.
Wenn wir von Insolvenz in Eigenverwaltung sprechen, haben viele ein großes Fragezeichen auf der Stirn. Worum geht es bei der Eigenverwaltung und warum ist das eine attraktive Möglichkeit zur Sanierung?
Seit rund zehn Jahren hat der Gesetzgeber mit §270 InsO eine Möglichkeit geschaffen, Unternehmen in Eigenverwaltung zu sanieren. Geschäftsführer und Firmeninhaberbleiben also weiterhin im Chefsessel. das ist für viele extrem wichtig, da sie so ihr Gesicht wahren. Sie haben während des Verfahrens einen gerichtlich bestellten (vorläufigen) Sachwalter an der Seite, der die Interessen der Gläubiger im Blick hat, behalten aber selbst die Zügel in der Hand. Eine Insolvenz in Eigenverwaltung kann bereits bei drohender Zahlungsunfähigkeit oder aber zum Zeitpunkt der Insolvenzreife beantragt werden. Die Novellierung der InsO zum 1.Januar 2021 hat die Zugangsvoraussetzungen konkretisiert und bestehende Rechtsunsicherheiten ausgeräumt. Da der betroffene Unternehmer in der Regel nicht über das notwendige Wissen verfügt, empfehlen wir dringend, einen Insolvenzerfahren Sanierer wie Planer & Kollegen GmbH mit einzubinden.
Wie funktioniert eine Insolvenz in Eigenverwaltung?
Zunächst werden sämtliche Zahlungen eingefroren. Ausnahme sind die Aufwendungen, die für die Sanierung erforderlich sind. Auch Bargeschäfte werden zugelassen. Sozialversicherungen und Lohnsteuer können bei professioneller Vorbereitung der Eigenverwalung zurückgefordert werden, was den Liquiditätsspielraum erhöht.
Auch das so genannte Insolvenzgeld hilft, da der Staat für drei Monate die Löhne und Gehälter der Mitarbeitenden übernimmt. mit diesen Maßnahmen hat das Unternehmen die notwendige Luft, um wieder in ruhiges Fahrwasser zu kommen.
Wann ist der richtige Zeitpunkt, eine Insolvenz in Eigenverwaltung zu beantragen?
Wie schon eingangs gesagt, spätestens mit der Insolvenzreife. Am besten kommt der kommt der Unternehmer, wenn er merkt, dass die Liquidität abnimmt, zum Beispiel wenn es schwierig wird, die nächsten Gehälter oder die Lieferantenrechnung zu bezahlen. Denn wenn die Krise schon in der Firma ist, kann es ganz schnell gehen und es bleibt keine Möglichkeit mehr zu reagieren. Auf bessere Zeiten zu warten, ist die falsche Strategie. Ebenso fatal kann es sein, mit Erlösen aus Aufträgen zu rechnen, die noch gar nicht eingegangen sind oder die noch nicht ausgeliefert wurden. Was, wenn der Auftrag nicht mehr ausgeführt werden kann, weil mit Materiallieferung etwas schiefläuft? Mein Rat daher: keine falsche Scham zeigen, sondern sich rechtzeitig Expertenrat einholen.
Warum ist eine Insolvenz in Eigenverwaltung auch im Interesse der Gläubiger?
Weil es signifikant höhere Quoten erzielen können als in der Regelinsolvenz. Hier reden wir von durchschnittlich 2,7 Prozent. Wir haben in über 200 Eigenverwaltungen eine durchschnittliche Gläubigerquote von 36 Prozent erzielt. Das zeigt deutlich, dass die Sanierung des Unternehmens auch erhebliche Vorteile für die Gläubiger schafft. Also – reden Sie mit uns!