Sanierungs- und Insolvenz-Know-how Insolvenz nicht gleich Insolvenz
Den Unternehmen geht das Geld aus der Coronakrise aus. Experten verzeichnen einen Anstieg an Insolvenzen von Firmen, die von der Coronahilfe profitiert, sie aber nicht entsprechend genutzt haben. Um eine Zerschlagung zu vermeiden, bedarf es versierter Sanierungsspezialisten wie Planer & Kollegen.
von Kirsten Posautz
Krise ist ein produktiver Zustand, man muss ihr nur den Beigeschmack der Katastrophe nehmen“, lautet ein Bonmot von Max Frisch. Der war zwar kein Finanzexperte, sondern Schriftsteller, aber Dipl.oec Thomas Planer kann die Aussage nur unterschreiben. Er ist KMU Fachberater Sanierung und einer der beiden Geschäftsführer von Planer & Kollegen. Mit Krisen kennt er sich aus - und vor allem damit, wie man sie nutzen, abwenden oder in letzter Sekunde das Ruder herumreißen kann. In seine seit 1988 bestehende Sanierungsberatungsagentur kommen kleine und mittelständische Unternehmer, die in finanzielle Schieflage geraten sind. Leider kommen sie oft zu spät. Auf die Überschuldung folgt die Zahlungsunfähigkeit, dann die Zerschlagung. Ein „Worst Case“-Szenario, das Wirtschaftskraft und Arbeitsplätze kostet, und das auch der Gesetzgeber vermeiden möchte. Nicht umsonst hat er 2012 mit dem Gesetz zur Erleichterung der Sanierung von Unternehmen (ESUG) die Insolvenz reformiert und die Eigenverwaltung gestärkt.
„13 Monate Insolvenzverschleppung sind in Deutschland der Durchschnitt.“
Thomas Planer, Geschäftsführer Planer & Kollegen
Angst vor Imageverlust
Auch wenn schon längst Alarmstufe Rot herrscht, wird die prekäre Situation von vielen Firmenchefs nicht realistisch eingeschätzt. Oft aus Scham und Angst vor Imageverlust, manchmal aus purer Unwissenheit. Aber immer mit drastischen Folgen. „13 Monate Insolvenzverschleppung sind in Deutschland der Durchschnitt“, sagt Thomas Planer. Dabei lässt sich eine Regelinsolvenz – bei der ein Unternehmer nichts mehr selbst entscheiden kann – vermeiden, wenn rechtzeitig ein Sanierungsexperte hinzugezogen wird. Durch die Kombination aus Sanierungs- und Insolvenz-Know-how, die sich aus seinem Werdegang ergeben hat, kennt Thomas Planer die richtigen Stellschrauben für eine „weiche Landung“.
Sanieren statt Zerschlagen
Die Erfolgsformel dafür lautet „Insolvenz in Eigenverwaltung“, das Verfahren ist seit rund zehn Jahren eine Alternative zur Regelinsolvenz. Der Unternehmer oder Geschäftsführer bekommt zwar einen gerichtlich bestellten vorläufigen Sachwalter zur Seite gestellt, bleibt bei dieser Variante selbst für alle wesentlichen Maßnahmen zuständig und damit verfügungsberechtigt. Bei einer Regelinsolvenz kann er nichts mehr entscheiden, der Insolvenzverwalter hat die Zügel in der Hand. „Und der ist kein Sanierer, daher kommt es meist zur Zerschlagung“, konstatiert Planer. Sofern der Unternehmer nicht über das Wissen verfügt, ist es notwendig, beim Szenario der Eigenverwaltung einen im Bereich Insolvenzen erfahrenen Sanierer in das Verfahren zur Durchführung aller notwendigen Handlungen einzubinden. „Ich nenne es mal eine Insolvenz mit Perspektive, denn in Eigenverwaltung lassen sich deutlich bessere Ergebnisse erzielen als bei der klassischen Methode“, erklärt der erfahrene Sanierungsberater.
Steigende Liquidität
Das Ziel ist die möglichst hohe Gläubigerbefriedigung. Planer präzisiert: „Bei einem Regelinsolvenzverfahren verbleiben rund 2,7 Prozent für die Gläubiger, in Eigenverwaltung sind es 20 Prozent. Bei Planer & Kollegen kommen wir auf 36 Prozent.“ Der Grund: „Ich weiß, wie Insolvenz funktioniert.“ Der Analyse folgt ein Zahlungsstopp mit Ausnahme der Aufwendungen für Material und Mitarbeiter, die für die Sanierung benötigt werden. Bargeschäfte werden zugelassen, Sozialversicherung und Lohnsteuer müssen beglichen werden. Diese Zahlungen an das Finanzamt und die Sozialversicherungsträger können jedoch zurückgefordert werden. Ebenso kommt durch das sogenannte „Insolvenzgeld“ Geld in die Insolvenzkasse. Somit zahlt der Staat drei Monate alle Löhne und Gehälter der Mitarbeiter und subventioniert damit drei Monate der Produktivität des insolventen Unternehmens. „Durch den Zahlungstopp und die Rückforderung gehe ich mit mehr Geld in das Verfahren als bei einer Regelinsolvenz. Die Liquidität steigt.“
Was sind die Vorteile einer Sanierung in Eigenverwaltung? Die drei wichtigsten Punkte:
- Der Unternehmer bleibt im „driver’s seat“
- Der Gläubiger bekommt meist eine deutlich höhere Quote
- Das Unternehmen wird saniert und nicht zerschlagen, die Arbeitsplätze bleiben erhalte
Vom Reagieren ins Agieren
Um die Maßnahmen umzusetzen, ist allerdings ein gewisser Vorlauf vonnöten. „Am besten sollten die Unternehmer kommen, sobald absehbar ist, dass die Liquidität abnimmt“, lautet sein Ratschlag. Was viele seiner Erfahrung nach falsch einschätzen: Wenn sich ein Unternehmen erst einmal im Krisenmodus befindet, erfolgt der Abstieg nicht linear, sondern exponentiell. Es geht also deutlich schneller Richtung Insolvenz als gedacht. Stur im „Wir schaffen das schon irgendwie“-Modus zu verharren und auf bessere Zeiten zu hoffen, ist daher die falsche Strategie. Ebenso fatal kann es sein, Erlöse aus Aufträgen einzurechnen, die noch gar nicht erfolgt sind, und für die man vielleicht das Material von den Lieferanten schon gar nicht mehr erhält. Ist das Unternehmen erst einmal in dieser Sackgasse, ist es schon fast zu spät.
Über 1.000 erfolgreiche Sanierungen
Damit es gar nicht so weit kommt, stehen Thomas Planer und Klaus Ziegler - Partner und zweiter Geschäftsführer von Planer & Kollegen – mit ihrem hochqualifizierten Team bereit. Zum Portfolio der Sanierungsspezialisten gehören neben der Insolvenz in Eigenverwaltung auch die Sanierungsanalyse, die außergerichtliche Sanierung sowie die Sanierung mit dem Werkzeug des präventiven Restrukturierungsrahmens/ StaRUG.
„Sanieren ist, vom Reagieren ins Agieren zu kommen“, lautet das übergeordnete Motto für alle Maßnahmen. Wie die von ihnen betreuten Unternehmen ziehen auch Planer & Kollegen für sich Bilanz. Und die kann sich mit 1.021 erfolgreichen Sanierungen, über 200 durchgeführten Eigenverwaltungen, 28 Prozent durchschnittlicher Gläubigerquote und 10.400 erhaltenen Arbeitsplätzen sehen lassen.
„Ich nenne es mal eine Insolvenz mit Perspektive, denn in Eigenverwaltung lassen sich deutlich bessere Ergebnisse erzielen als bei einer Regelinsolvenz.“
Thomas Planer, Geschäftsführer Planer & Kollegen
Insolvenz in Eigenverwaltung
Im Vergleich zur Regelinsolvenz bleibt der Unternehmer im Eigenverwaltungsverfahren nach §270 InsO selbst für alle wesentlichen Maßnahmen zuständig. Er bleibt also weiterhin verfügungsberechtigt über sein Unternehmen. Dem Unternehmer oder Geschäftsführer wird ein gerichtlich bestellter (vorläufiger) Sachwalter zur Seite gestellt. Der ist für die Überwachung zuständig und bei bestimmten Geschäften ist seine Zustimmung erforderlich. Sämtliche insolvenzrechtlich notwendigen Handlungen erfolgen durch den Unternehmer. Sofern dieser bei dem Thema nicht über ausreichendes Wissen verfügt, ist es zwingend notwendig, bereits zur Vorbereitung des Insolvenzantrages einen erfahrenen Sanierer in das Verfahren sowie zur Durchführung aller insolvenzspezifisch notwendigen Handlungen mit einzubinden. Das Verfahren kann wie ein bisheriges Insolvenzverfahren zum Zeitpunkt der Insolvenzreife, aber auch bei bereits drohender Zahlungsunfähigkeit beantragt werden. Durch die Novellierung der InsO zum 1.1.2021 haben sich die Zugangsvoraussetzungen für die Eigenverwaltung konkretisiert und bestehende Rechtsunsicherheiten wurden geglättet