Nehs GmbH aus München geht in die Eigenverwaltung

Neue Wege in eine erfolgreiche Zukunft.

Die Zukunft im Blick

Das Gesetz zur weiteren Erleichterung der Sanierung von Unternehmen (ESUG) trat vor genau sechs Jahren in Kraft. Intention der neuen Verordnung: Am Ende einer Insolvenz in Eigenverwaltung nach § 270a InsO (Insolvenzordnung) sollen betroffene Unternehmen erfolgreich saniert sein und wieder auf eigenen Beinen stehen. Und von genau diesem Gesetz macht jetzt die Nehs GmbH aus München Gebrauch, die Insolvenz in Eigenverwaltung angemeldet hat. Unterstützt wird der Spezialist für die Bereiche Tank-, Heizung-, Brenner-, Solar- und Meßtechnik von Unternehmensberater Thomas Planer (Planer & Kollegen GmbH, Landsberg). Er wurde zur Umsetzung der Sanierung und zur fachgerechten Begleitung an Bord geholt.

Fortbestand und Neuausrichtung

Mit dem Beschluss des Amtsgerichts München am 2. Juli 2018 ist das Eigenverwaltungsverfahren der Nehs GmbH eröffnet. Für den Sanierungsberater Thomas Planer eine gute Nachricht: „Der Fokus des Verfahrens liegt eindeutig auf der Sanierung und dem Fortbestand des Unternehmens. Durch die modernisierte Insolvenzordnung und die damit verbundene Eigenverwaltung bleibt die Geschäftsführung in vollem Umfang handlungsfähig.“ Das Besondere an der Insolvenz in Eigenverwaltung ist, dass – anders als bei einer Regelinsolvenz – kein externer Insolvenzberater ins Haus kommt. In dieser Funktion agiert vielmehr die Geschäftsleitung.

Das bedeutet konkret für die Nehs GmbH: Der Betrieb wird vollumfänglich aufrechterhalten, die Kunden bedient, Lieferanten bezahlt. Für Thomas Planer ist der Prozess deshalb zu keinem Zeitpunkt als das Ende der Nehs GmbH zu sehen, sondern vielmehr als Standortbestimmung und wichtiger Schritt hin zu einer Neuausrichtung: „Insolvenz in Eigenverwaltung ist nur möglich, wenn das Unternehmen über einen fortführungswürdigen Geschäftsbetrieb und eine konkrete Perspektive verfügt.“ Da beides auf die Nehs GmbH zutreffe, sei er zuversichtlich, was den erfolgreichen Abschluss des Verfahrens betreffe. Als Grundsteine des Erfolgs im laufenden Verfahren wertet Planer eine offene Kommunikation mit allen Mitarbeitern, Zulieferern und Kunden sowie die konsequente Umsetzung der Sanierungsmaßnahmen.

Pressemitteilung vom 20. August 2018

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Neue Chancen für Unternehmen

Seit dem 01.03.2012 ist das Gesetz zur Erleichterung der Sanierung von Unternehmen (ESUG) in Kraft getreten. Seitdem ist in der Praxis der Insolvenzverwaltung eine grundlegende Wandlung zu erkennen. Der Gesetzgeber hat mit der Reform der Insolvenz das Institut der Eigenverwaltung gestärkt. Durch die Novellierung der InsO zum 01.01.2020 haben sich die Zugangsvoraussetzungen für die Eigenverwaltung zwar konkretisiert, aber bestehende Rechtsunsicherheiten geglättet. Die Eigenverwaltung schafft einen erheblichen Anreiz für den Schuldner, rechtzeitig den Antrag zu stellen. Im Vergleich zur Regelinsolvenz bleibt der Unternehmer im Eigenverwaltungsverfahren nach § 270 InsO selbst weiterhin für alle wesentlichen Maßnahmen zuständig.

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