Neustart dank Eigenverwaltung
Amtsgericht bestätigt Antrag, Geschäftsbetrieb geht vollumfänglich weiter.
Aufatmen bei der KSW Technik GmbH: Die Spezialisten für Industrie- und Tankanlagenbau gehen in die Eigenverwaltung nach § 270a InsO (Insolvenzordnung). Den entsprechenden Antrag hat das Amtsgericht Göttingen am 18. April 2019 bestätigt. Zur fachgerechten Begleitung wurde Sanierungsexperte Thomas Planer (Planer & Kollegen GmbH, Landsberg) mit an Bord geholt, als Verfahrensbevollmächtigter rundet Rechtsanwalt Stephan Jaeger als Fachanwalt für Insolvenzrecht mit seinen Kollegen das Sanierungsteam ab. Als gerichtlich bestellter vorläufiger Sachwalter wird Rechtsanwalt Dr. iur. h.c. Rainer M. Bähr aus Hannover von der Kanzlei hww hermann wienberg wilhelm Insolvenzverwalter Partnerschaft den Prozess begleiten.
Das Gesetz zur weiteren Erleichterung der Sanierung von Unternehmen (ESUG) trat am 1. März 2012 in Kraft. Ziel der neuen Verordnung: Am Ende einer Insolvenz in Eigenverwaltung nach § 270a InsO (Insolvenzordnung) sollen betroffene Unternehmen erfolgreich saniert sein und wieder auf eigenen Beinen stehen. Thomas Planer: „Wir freuen uns, dass das Gericht unserer Einschätzung gefolgt ist und den Antrag auf Eigenverwaltung bestätigt hat.“ Auf diese Weise sei es nun möglich, die in Schieflage geratenen Profis für Industrie- und Tankanlagenbau wieder vollständig zu sanieren. Die Eröffnung des vorläufigen Eigenverwaltungsverfahrens durch das Amtsgericht stimmt ihn dabei äußerst optimistisch: Sie zeigt, dass KSW Technik nicht nur als sanierungswürdig, sondern auch als sanierungsfähig eingeschätzt wird. Planer weiter: „Gemeinsam werden wir den gesamten Betrieb auf den Kopf stellen, Prozesse durchleuchten und neu definieren – und die KSW Technik GmbH wieder fit machen für eine gesicherte Zukunft auf eigenen Beinen.“
Der Fokus des Verfahrens wird auf der Sanierung und dem Fortbestand des Unternehmens liegen. Durch die modernisierte Insolvenzordnung und die damit verbundene Eigenverwaltung bleibt die Geschäftsführung um Josef Schneider in vollem Umfang handlungsfähig. Das Besondere an der Insolvenz in Eigenverwaltung ist, dass – anders als bei einer Regelinsolvenz – kein externer Insolvenzverwalter ins Haus kommt. In dieser Funktion agiert vielmehr die Geschäftsleitung. Das bedeutet konkret für alle Mitarbeiter, Kunden und Partner der KSW Technik GmbH: Der Geschäftsbetrieb geht vollumfänglich weiter, die Gehälter sind gesichert und die Kunden werden weiter beliefert.
Standortbestimmung und Neuausrichtung
Die KSW Technik GmbH war in finanzielle Schieflage geraten, als sie zu schnell gewachsen war und das enorme Wachstum nicht mehr selbst refinanzieren konnte. Mithilfe des Eigenverwaltungsverfahrens wird dieser Entwicklung jetzt entgegengewirkt und versucht, das Unternehmen wieder vollständig zu sanieren. Denn eines ist für den Sanierungsexperten Thomas Planer klar: „Der Prozess ist zu keinem Zeitpunkt als das Ende der KSW Technik GmbH zu sehen, sondern vielmehr als Standortbestimmung und wichtiger Schritt hin zu einer Neuausrichtung.“ Als Grundsteine für einen Erfolg im laufenden Verfahren wertet er dabei eine offene Kommunikation mit allen Mitarbeitern, Kunden und Lieferanten sowie die konsequente Umsetzung der Sanierungsmaßnahmen. Und die Vorzeichen für einen erfolgreichen Ausgang des Verfahrens könnten besser nicht sein: So haben zum Beispiel die Kunden der KSW Technik GmbH schon jetzt ihre Unterstützung zugesagt.
Pressemitteilung vom 18. April 2019