Vorläufige Eigenverwaltung

vorläufigen Insolvenzverfahren

Amtsgericht Coburg bestätigt Antrag

Die Morgat GmbH aus Ahorn bei Coburg geht in die vorläufige Eigenverwaltung. Den entsprechenden Antrag hat das Amtsgericht Coburg am 22. Oktober 2018 bestätigt. Sanierungsexperte Thomas Planer (Planer & Kollegen GmbH, Landsberg am Lech) wird die Sanierung umsetzen und das Verfahren fachgerecht begleiten.

Das Gesetz zur weiteren Erleichterung der Sanierung von Unternehmen (ESUG) trat 2012, also vor sechs Jahren in Kraft. Intention der neuen Verordnung: Am Ende einer Insolvenz in Eigenverwaltung nach § 270a InsO (Insolvenzordnung) sollen betroffene Unternehmen erfolgreich saniert sein und wieder auf eigenen Beinen stehen. Und von genau diesem Gesetz macht jetzt auch das oberfränkische Online-Möbel- und Einrichtungshaus Morgat Gebrauch. Mit dem Beschluss des Amtsgerichts Coburg ist das vorläufige Eigenverwaltungsverfahren offiziell eingeleitet worden. Für Sanierungsberater Thomas Planer eine gute Nachricht: „Der Fokus des Verfahrens liegt eindeutig auf der Sanierung und dem Fortbestand des Unternehmens. Durch die modernisierte Insolvenzordnung und die damit verbundene Eigenverwaltung bleibt die Geschäftsführung in vollem Umfang handlungsfähig.“

Eigenverwaltungsichert Fortbestehen

Das Besondere an der Insolvenz in Eigenverwaltung ist, dass – anders als bei einer Regelinsolvenz – kein externer Insolvenzverwalter ins Haus kommt. In dieser Funktion agiert vielmehr die Geschäftsleitung. Das bedeutet konkret für die Morgat GmbH: Der Betrieb wird vollumfänglich aufrechterhalten, die Kunden bedient, Lieferanten bezahlt. Für Thomas Planer ist der Prozess deshalb zu keinem Zeitpunkt als das Ende des Möbel- und Einrichtungshauses zusehen. Vielmehr betrachtet er diesen als Standortbestimmung und wichtigen Schritt hin zu einer Neuausrichtung: „Insolvenz in Eigenverwaltung ist nur möglich, wenn das Unternehmen über einen fortführungswürdigen Geschäftsbetrieb und eine konkrete Perspektive verfügt.“ Da beides auf Morgat zutreffe, ist er zuversichtlich, was den erfolgreichen Abschluss des Verfahrens betreffe. Grundsteine des Erfolgs im laufenden Verfahren sind für Planer eine offene Kommunikation mit allen Mitarbeitern, Zulieferern und Kunden sowie die konsequente Umsetzung der Sanierungsmaßnahmen.

Pressemitteilung vom 30.10.2018

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Insolvenzportal vom 12. Dezember 2018