Wer scheitert und daraus lernt, wird erfolgreich Warum eine Insolvenz nicht immer das Ende bedeutet
Wer als Unternehmer in der Krise steckt, hat Angst vor einer möglichen Insolvenz, der Zahlungsunfähigkeit. Doch das Scheitern als Unternehmer kann auch eine zweite Chance bedeuten. Mit mehr als 1.200 erfolgreichen Sanierungen und rund 250 durchgeführten Eigenverwaltungsverfahren gehören Planer und Kollegen GmbH zu den erfahrensten, aber auch zu den erfolgreichsten Sanierungs- und Insolvenzberatungen in Deutschland. Wir haben mit den beiden Gesellschaftern Thomas Planer und Klaus Ziegler über Scheitern, zweite Chancen und das überarbeitet Insolvenzrecht gesprochen.
Klaus Ziegler geschäftsführender Gesellschafter der Planer & Kollegen GmbH, ist auf die Sanierung und Restrukturierung von mittelständischen und zumeist inhabergeführten Unternehmen spezialisiert. Oft genug lautet die Lösung Insolvenz uin Eigenverwaltung. Dabei lenken Klaus Ziegler und sein Team das „schlingernde Schiff“ durch die schwere See und umschiffen die gefährlichen Klippen, Ziegler und seine Mitarbeiter steuern ihre Mandanten durch die Insolvenz in Eigenverwaltung.
Allgäuer Wirtschaftsmagazin: Herr Ziegler, wir hören und lesen se4it gut zwei Jahren seit die Corona-Pandemie ausgebrochen ist, viel über eine „heranrollende Insolvenzwelle“. Kämpfen wirklich so viele Firmen aktuell ums Überleben, vor allem liegt es nur an „Corona“?
Klaus Ziegler: Die große Insolvenzwelle wurde ja schon während der Pandemie prognostiziert. Allerdings hat der Staat mit seinen Finanzspritzen vor allem die Strukturellen Probleme zugedeckt. Alleine wegen Corona gab es keine Insolvenzwelle, zumal einige Firmen durch die Hilfen vom Staat mehr Geld bekommen haben als sie eigentlich benötigt hätten. Ich denke, das böse Erwachen kommt jetzt erst nach der Pandemie. Denn es gibt viele Unternehmen, die sich mit den Staatshilfen in der Krise über Wasser gehalten haben. Die Pandemie hat vielen Firmen eher in anderen Bereichen Schwierigkeiten gemacht, als Stichworte kann man anführen, Personalmangel, Lieferengpässe, Preissteigerung und insbesondere sich verändernde Geschäftsmodelle.
Allgäuer Wirtschaftsmagazin: Das heißt, dass ihre Branche jetzt „boomen“ wird. Wobei Sie laut ihrem Firmenmotto „Sanierungs- statt Vernichtungskultur“ lieber sanieren als abwickeln wollen. Sie werben mit dem „Insolvenzverfahren in Eigenverwaltung“. Was muss man sich darunter vorstellen und wie läuft es ab?
Klaus Ziegler: Ja, wir haben jetzt alle Hände voll zu tun, vor allem, wenn wir verhindern wollen, dass die Firmen kaputtgehen. Das wichtigste ist, dass sich Unternehmer rechtzeitig an uns wenden. denn wir haben nur die Möglichkeit, eine Firma zu retten, wenn sie noch sanierungsfähig ist. Dies checken wir in einer ersten Sanierungsanalyse. In Eigenverwaltung bedeutet, dass kein Insolvenzverwalter das Unternehmen übernimmt, sondern der bisherige Chef an Bord bleibt und die Kontrolle behält. Das ist auch wichtig für das Vertrauen von Mitarbeitern, Kunden oder den Lieferanten. Er wird von einem Insolvenzerfahren Sanierungsexperten, wie von Planer & Kollegen unterstützt, der ihm hilft, sein Unternehmen wieder auf Vordermann zu bringen. Die ersten drei Monate gibt es dann Insolvenzgeld, um die Personalkosten zu überbrücken. Außerdem können Miet- oder Leasingverträge sofort ohne Kostenbelastung mit Eröffnung des Eigenverwaltungsverfahren aufgelöst werden. Und der Geschäftsführer hat in der Phase Zeit und Chance gewonnen, mit dem geschaffen finanziellen Puffer die Sanierung anzugehen, ohne das Ruder aus der Hand zu geben. Wichtig für die Insolvenz in Eigenverwaltung ist, dass das Unternehmen sanierungsfähig bleibt und fortgeführt werden kann.
Allgäuer Wirtschaftsmagazin: Wann ist den der richtige Zeitpunkt, an dem sich eine Firma an „Sanierer“ wie Sie wenden sollte?
Klaus Ziegler: Es stellt sich tatsächlich die Frage, ob es den richtigen Zeitpunkt überhaupt gibt. Wenn aber das Geschäft einbricht und man ernsthafte Probleme hat, seine Löhne, Sozialversicherungsbeiträge und Steuern zu bezahlen, kann es schon zu spät sein. Ein bisschen früher zu uns zu kommen, verschafft uns in dieser Hinsicht mehr Spielraum. Bei einer Insolvenz geht es immer um die Existenz, der Firma ihrer Mitarbeiter. Und es tut schon weh, wenn man gerade bei kleineren, mittelständischen Unternehmen mitbekommt, wie viel Privatvermögen da schon geopfert worden ist, wie viel „gutes Geld dem schlechten nachgeworfen wurde“. Und ich denke mir dann immer wieder: „Warum sind sie nicht früher gekommen?“ Aber es geht auch um Themen wie Scham und Scheitern. So mancher Firmenchef tut bis zum Schluss alles, um sein Gesicht nicht zu verlieren. Das ist aber falsch, denn Scheitern kann auch eine zweite Chance bedeuten. Meine ganz persönliche Formel dazu ist: Erfolg = Scheitern + Lernen.
Vorbereitet auf eine ordnungsgemäße Eigenverwaltung
Wir haben von Klaus Ziegler gehör, welche Chance sich durch die Insolvenz in Eigenverwaltung ergeben. Seine Formel: Erfolg = Scheitern + Lernen. Doch es gibt nicht nur auf Seiten der Unternehmer viele Fehler, die gemacht werden. Durch das am ersten Januar 2021 in Kraft getretenen Gesetz zur Fortentwicklung des Sanierungs- und Insolvenzrechts (SanInsFoG) gibt es einschneidende Änderungen für die Eigenverwaltung. Sofern also ein Antrag auf Eigenverwaltung erfolgreich sein soll, müssen diese neuen Anforderungen beachtet werden. Thomas Planer erklärt uns, worauf zu achten ist.
Früher gab es bei der Insolvenz in Eigenverwaltung den Grundsatz, dass es nicht zum Nachteil der Gläubiger sein darf und das Unternehmen für die Eigenverwaltung „sanierungsfähig und sanierungswürdig“ sein muss. Das hat der Gesetzgeber nun genauer definiert. Herzstück ist dabei die sogenannte Eigenverwaltungsplanung. So muss der Unternehmer nun bei seinem Antrag auf Eigenverwaltung zusätzlich eine sogenannte „Eigenverwaltungsplanung“ (nach Paragraf 270a InsO n.F.) erarbeiten und damit beweisen, dass er für eine ordnungsmäßige Eigenverwaltung vorbereitet ist.
Diese Eigenverwaltungsplanung beinhaltet unter anderem einen Finanzplan für die Dauer von sechs Monaten sowie eine Detaillierung der Finanzierungsquellen, um die Betriebsfortführung im Eigenverwaltungsverfahren und die Deckung der Kosten des Verfahrens in diesem Zeitraum sicherzustellen. Außerdem muss nach der Neufassung des Paragrafen 270a Absatz 1 ein Restrukturierungskonzept für die Durchführung des Insolvenzverfahrens vorgelegt und der Stand der Verhandlung mit den Gläubigern sowie Dritten dargestellt werden. Schlussendlich soll der Unternehmer noch darstellen, wie er seinen insolvenzrechtlichen Pflichten erfüllen will, sowie welche Mehr- oder Minderkosten, die im Vergleich zum Regelverfahren bei der der Insolvenz in Eigenverwaltung voraussichtlich entstehen werden.
Diese Neuregelung ist grundsätzlich zu begrüßen, denn sie objektiviert die Antragsstellung. Vor allem aber konkretisiert sie die Interpretation des Grundsatzes „die Eigenverwaltung darf nicht zum Nachteil der Gläubiger sein“ so, dass nunmehr objektivere Entscheidungen der Insolvenzgerichte zu erwarten sind.
Leider aber hat es der Gesetzgeber versäumt, in diesem Zusammenhang wesentliche Punkte noch deutlicher zu klären und einem eventuellen Missbrauch vorzubeugen.
Meine Erfahrung zeigt, dass bereits mehrere Gerichte außer Stande sehe, selbst über den Antrag auf Eigenverwaltung zu entscheiden und hierfür einen Gutachter einsetzen. Grundsätzlich wäre das zu begrüßen, hätte es der Gesetzgeber nicht versäumt festzulegen, dass der beauftragte Gutachter weder als Sachwalter noch als Insolvenzverwalter bestellt werden darf. So ist die Versuchung groß, über das Gutachten ein lukratives Regelinsolvenzverfahren zu „akquirieren“, leider hat das in der Praxis schon stattgefunden. Hier muss der Gesetzgeber unbedingt nachbessern, da diese Regelung bereits seit Einführung der Eigenverwaltung überfällig ist.
ZU begrüßen ist die Finanzplanung für ein halbes Jahr. Leider zeigt die Erfahrung, dass der Unternehmer oft erst sehr oder zu spät die Möglichkeit der Sanierung über die Insolvenz in Eigenverwaltung sucht. Die Angst vor dem Wort „Insolvenz“ tut hier die Wirkung. So ist die Zeit der Antragstellung ohnehin schon begrenzt und würde durch die Anforderung einer integrierten Planung noch weiter eingegrenzt. Und kompetente Sanierer, Sachwalter und Gericht können aus einer entsprechenden Liquiditätsplanung den Erfolg einer Eigenverwaltung ohnehin erkennen.
Eine Insolvenz „beunruhigt“ die Kunden eines insolventen Unternehmens immer. Und in dieser Situation werden sie wohl kaum schriftliche Statements abgeben, ob sie das insolvente Unternehmen weiterhin beauftragen wollen. Für die Finanzplanung müssen aber Umsätze und die üblichen Einnahmen aus der Geschäftstätigkeit bekannt sein. Gerade größer Konzerne lernen aktuell den Umgang mit insolventen Zulieferern. Es gilt, die Entscheidungsprozesse zu berücksichtigen und im Vorfeld beim Auftraggeber Vertrauen zu schaffen, dann ist die Finanzplanung machbar und für den Antragssteller problemlos zu erstellen.