Insolvenz: Wann ist Eigenverwaltung glaubwürdig?

Für Außenstehende scheinen Eigenverwaltungsverfahren oft unglaubwürdig. Aber ist das gerechtfertigt? Die Antwort darauf kann aus der Aussage des Insolvenzgerichtes gezogen werden.

Leser fragt:

Der Fußballverein in Uerdingen macht gerade mit seinem Eigenverwaltungsverfahren Schlagzeilen. Dabei waren die vorher schon ein paar Mal in Insolvenz. Ist so etwas noch glaubwürdig?

Sanierungsexperte Thomas Planer von Planer & Kollegen antwortet:

Ich denke nicht, dass das unglaubwürdig ist. Fußball ist grundsätzlich ein sehr gefährliches Geschäft, und je kleiner der Verein ist, umso höher sind die Risiken. Jeder Antrag auf Eigenverwaltung wird durch das Insolvenzgericht, gegebenenfalls durch Beauftragung eines Gutachters, überprüft, ob Sanierungsfähigkeit und auch Sanierungswürdigkeit gegeben ist. Wenn das Gericht sich also entscheidet, den Antrag auf Eigenverwaltung zuzulassen, kann man davon ausgehen, dass gute Voraussetzungen bestehen, dass der Verein erfolgreich saniert werden kann.

Aber auch wenn der Verein durchsaniert ist, schützt das nicht davor, dass danach erneut Risiken auftreten können, die den Verein wieder in Schwierigkeiten bringen. Stellen Sie sich nur mal vor, der Verein kauft Spieler ein, die zwei, drei Jahre später, aufgrund von Verletzung oder anderer Faktoren, nicht mehr an andere Vereine „verkauft“ werden können. Da können schnell Summen zusammenkommen, die einen kleinen Verein erneut an die Grenzen bringen.

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Thomas Planer geschäftsführender Gesellschafter und Sanierungsexperte von Planer und Kollegen