Wann ist Eigenverwaltung glaubwürdig?

Für Außenstehende scheinen Eigenverwaltungsverfahren oft unglaubwürdig. Aber ist das gerechtfertigt? Die Antwort darauf kann aus der Aussage des Insolvenzgerichtes gezogen werden.

Leser fragt:

Der Fußballverein in Uerdingen macht gerade mit seinem Eigenverwaltungsverfahren Schlagzeilen. Dabei waren die vorher schon ein paar Mal in Insolvenz. Ist so etwas noch glaubwürdig?

Sanierungsexperte Thomas Planer von Planer & Kollegen antwortet:

Ich denke nicht, dass das unglaubwürdig ist. Fußball ist grundsätzlich ein sehr gefährliches Geschäft, und je kleiner der Verein ist, umso höher sind die Risiken. Jeder Antrag auf Eigenverwaltung wird durch das Insolvenzgericht, gegebenenfalls durch Beauftragung eines Gutachters, überprüft, ob Sanierungsfähigkeit und auch Sanierungswürdigkeit gegeben ist. Wenn das Gericht sich also entscheidet, den Antrag auf Eigenverwaltung zuzulassen, kann man davon ausgehen, dass gute Voraussetzungen bestehen, dass der Verein erfolgreich saniert werden kann.

Aber auch wenn der Verein durchsaniert ist, schützt das nicht davor, dass danach erneut Risiken auftreten können, die den Verein wieder in Schwierigkeiten bringen. Stellen Sie sich nur mal vor, der Verein kauft Spieler ein, die zwei, drei Jahre später, aufgrund von Verletzung oder anderer Faktoren, nicht mehr an andere Vereine „verkauft“ werden können. Da können schnell Summen zusammenkommen, die einen kleinen Verein erneut an die Grenzen bringen.

 

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Eigenverwaltungsverfahren: Eine nähere Betrachtung

In einem Eigenverwaltungsverfahren übernimmt das Unternehmen selbst die Verwaltung und Führung während der Insolvenz. Dieses Verfahren bietet Vorteile wie eine schnellere Sanierung und den Erhalt von Arbeitsplätzen. Dennoch erscheint vielen Außenstehenden diese Art der Insolvenzabwicklung oft unglaubwürdig. Doch ist diese Skepsis gerechtfertigt? Das Insolvenzgericht spielt hierbei eine entscheidende Rolle, da es die Einleitung des Eigenverwaltungsverfahrens genehmigen muss.

Die Entscheidung des Gerichts basiert auf einer sorgfältigen Prüfung aller relevanten Faktoren, wie z.B. der Zahlungsfähigkeit des Unternehmens oder der Eignung des Managements für die eigenverantwortliche Sanierung. Dabei werden klare Kriterien festgelegt, um sicherzustellen, dass das Eigenverwaltungsverfahren ordnungsgemäß durchgeführt wird und die Gläubigerinteressen gewahrt bleiben.

Es ist wichtig zu verstehen, dass ein Eigenverwaltungsverfahren nicht automatisch zum Erfolg führt – vielmehr erfordert es eine professionelle Umsetzung und enge Zusammenarbeit aller Beteiligten. Die Aussage des Insolvenzgerichtes kann daher als Richtlinie dienen, ob ein Unternehmen in der Lage ist, erfolgreich aus eigener Kraft zu sanieren oder nicht.

Letztendlich zeigt sich also, dass die Skepsis gegenüber Eigenverwaltungsverfahren nicht unbegründet ist – jedoch liegt es an einer transparenten Kommunikation seitens des Gerichts sowie an einer effektiven Durchführung seitens des Unternehmens selbst, dieses Misstrauen zu entkräften und Vertrauen in diesen besonderen Insolvenzmechanismus zu schaffen.