Kann ein Sachverwalter wegen Befangenheit abgelehnt werden?

Was passiert, wenn für mein Unternehmen ein Sachverwalter eingesetzt wird, der bereits für meinen Konkurrenten tätig war? Mit diesem Weg kann dafür gesorgt werden, dass er wegen Befangenheit abgelehnt wird.

Leserin fragt:

Bei einem befreundeten Unternehmen erleben wir gerade, dass von Gerichts wegen ein Sachverwalter für die Gläubiger eingesetzt wurde, der auch schon mal bei einem Konkurrenten tätig war. Kann man so jemand eigentlich wegen Befangenheit ablehnen, damit keine vertraulichen Daten abfließen?

Sanierungsexperte Thomas Planer von Planer & Kollegen antwortet:

Nein, das geht zunächst einmal nicht. Wenn Sie als Unternehmer jedoch die Gläubiger davon überzeugen können, dass der Sachwalter möglicherweise für das bestehende Eigenverwaltungsverfahren ungeeignet ist, ist es möglich. Dann können diese, nach der sogenannten Eröffnung des Verfahrens, bei der ersten Gläubigerversammlung einen neuen Sachwalter wählen. Dafür ist aber die Kopf- und Summenmehrheit – also die Mehrheit der Anzahl der Gläubiger und Mehrheit der Forderungssumme – der Gläubiger erforderlich.

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Was tun, wenn ein Sachverwalter bereits für meinen Konkurrenten tätig war?

Im Geschäftsleben ist es nicht ungewöhnlich, dass Unternehmen auf die Dienste eines Sachverwalters angewiesen sind. Doch was passiert, wenn dieser bereits für einen direkten Wettbewerber gearbeitet hat? In solch einem Fall besteht die Gefahr von Befangenheit und möglicher Voreingenommenheit.

Um sicherzustellen, dass der eingesetzte Sachverwalter neutral und unparteiisch agieren kann, sollte man rechtzeitig handeln. Ein erster Schritt wäre hierbei das Offenlegen des potentiellen Interessenskonflikts gegenüber den zuständigen Behörden oder Gerichten. Auf diese Weise kann geprüft werden, ob eine Ablehnung des Sachverwalters wegen Befangenheit gerechtfertigt ist.

Es liegt im eigenen Interesse des Unternehmens sowie in seiner Verantwortung gegenüber Mitarbeitern und Partnern sicherzustellen, dass alle Entscheidungen transparent und fair getroffen werden. Durch proaktives Handeln können potentielle Konflikte frühzeitig erkannt und vermieden werden.

Die Rolle des Sachverwalters in der Insolvenz in Eigenverwaltung

Ein Sachverwalter spielt eine entscheidende Rolle im Insolvenzverfahren, insbesondere wenn es um die Insolvenz in Eigenverwaltung geht. Diese unabhängige Person wird vom Insolvenzgericht bestellt und trägt dazu bei, dass die Interessen aller Beteiligten gewahrt werden.

Der Sachverwalter unterstützt den Schuldner dabei, sein Vermögen zu verwalten und behält stets die wirtschaftliche Situation des Unternehmens im Auge. Er sorgt dafür, dass die Insolvenzmasse ordnungsgemäß verwaltet wird und alle gesetzlichen Vorschriften eingehalten werden.

Durch seine professionelle Expertise schafft der Sachverwalter Vertrauen bei Gläubigern und Schuldner gleichermaßen. Seine Neutralität sowie sein Fachwissen tragen maßgeblich zum reibungslosen Ablauf des Verfahrens bei.

Insgesamt ist der Einsatz eines qualifizierten Sachverwalters ein wichtiger Baustein für den Erfolg einer Insolvenz in Eigenregie. Seine Aufgaben sind vielfältig und von großer Bedeutung für alle Beteiligten am Prozess.