Pensionszusage gefährdet?

Was passiert mit der Pensionszusage in der betrieblichen Altersversorgung, wenn das Unternehmen insolvent werden sollte?

Leser fragt:

Was passiert bei einer Sanierung eigentlich mit den Rückstellungen für die Altersvorsorge aller Mitarbeiter? Werden da die Unternehmer anders behandelt als die Angestellten?

Sanierungsexperte Thomas Planer antwortet:

Die Rückstellungen für die Altersvorsorge von allen Mitarbeitern werden gleichbehandelt, unabhängig ob Unternehmer oder Angestellte.

Aber: Entscheidend ist, ob die jeweilige Pensionszusage insolvenzsicher ausgestattet und meist durch eine Lebensversicherung (ausreichend) rückgedeckt wurde. Bei neueren Pensionszusagen ist das fast immer der Fall, bei früheren Pensionszusagen wurde das meistens unzureichend ausgestaltet.

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Risiken bei Pensionszusagen für Geschäftsführer

In vielen mittelständischen Betrieben galten Pensionszusagen für GmbH-Geschäftsführer und Führungspersonal lange Zeit als lukratives „Steuersparmodell“. Diese Zusagen sollten nicht nur finanzielle Anreize schaffen, sondern auch die Bindung der Mitarbeiter an das Unternehmen stärken. Doch Probleme entstehen, wenn diese Zusagen nicht ausreichend abgesichert sind oder im Krisenfall die Rückdeckung aufgelöst wird und das Geld wieder ins Unternehmen fließt. Dies kann zu einer bilanziellen Überschuldung führen, die von den Verantwortlichen oft nicht erkannt oder unterschätzt wird.

Die Gefahr einer solchen Situation liegt darin, dass sie langfristig existenzbedrohlich werden kann. Eine Unterbewertung der Risiken durch den Unternehmer oder seinen Steuerberater kann schwerwiegende Folgen haben. Daher ist es wichtig, dass sowohl bei der Gewährung von Pensionszusagen als auch bei deren Absicherung eine genaue Analyse und Planung erfolgt.

Es ist entscheidend, frühzeitig mögliche Risiken zu erkennen und entsprechende Maßnahmen zu ergreifen, um eine Überlastung des Unternehmens zu verhindern. Nur so können langfristige finanzielle Stabilität und Sicherheit gewährleistet werden.

Risiken von ungeklärten Pensionszusagen für Geschäftsführer

In mittelständischen Betrieben galten Pensionszusagen für GmbH-Geschäftsführer und Führungspersonal lange Zeit als attraktives Steuersparmodell sowie als materieller Anreiz. Doch wenn diese Zusagen nicht ausreichend abgesichert waren oder die Rückdeckung in wirtschaftlich schwierigen Zeiten aufgelöst wurde und wieder ins Unternehmen floss, konnte dies zu einer gefährlichen bilanziellen Überschuldung führen. Das Problem dabei ist, dass viele Unternehmer und ihre Steuerberater diese Gefahr oft nicht erkennen oder unterschätzen.

Die scheinbare finanzielle Sicherheit durch Pensionszusagen kann sich somit schnell als Risiko entpuppen, das die Stabilität des Unternehmens bedroht. Es ist daher von großer Bedeutung, eine fundierte Analyse der bestehenden Pensionsverpflichtungen vorzunehmen und gegebenenfalls Maßnahmen zur Absicherung zu ergreifen. Nur so können unangenehme Überraschungen vermieden werden.

Es ist wichtig, sich bewusst zu machen, dass Pensionszusagen nicht nur steuerliche Vorteile bieten, sondern auch potenzielle finanzielle Risiken bergen können. Eine professionelle Beratung sowie eine regelmäßige Überprüfung der Rückdeckungsmaßnahmen sind unerlässlich, um langfristig die finanzielle Gesundheit des Unternehmens sicherzustellen.