Schutzschirm: Welche Auswirkung hat das auf Geschäftspartner?
Gerade während einer Krise hört man wiederholt den Begriff „Schutzschirmverfahren“. Aber welche Voraussetzungen braucht es dafür und was bedeutet das für die Partner?
Leser fragt:
Weil ihm die Coronakrise stark zu schaffen macht, hat sich einer unserer Geschäftspartner unter einen „Schutzschirm“ begeben. Was bedeutet das konkret für uns? Und welche Voraussetzungen braucht es, damit man das selbst machen kann oder muss? Welche Auswirkung hat das auf Geschäftspartner?
Sanierungsexperte Thomas Plane antwortet:
Zunächst einmal bedeutet das, dass Ihr Geschäftspartner rechtzeitig und umsichtig gehandelt hat – übrigens auch im Sinne seiner Kunden, Lieferanten und Mitarbeiter. Das Schutzschirmverfahren gibt es seit dem 01.01.2021 so nicht mehr, sondern nur noch die Insolvenz in Eigenverwaltung nach Paragraph 270 InsO.
Das gilt für das Unternehmen
Für Sie als Unternehmen bedeutet das, dass sich Ihr Geschäftspartner damit faktisch in einem Insolvenzverfahren befindet. Sollten Sie zu diesem Zeitpunkt Forderungen gegen den Geschäftspartner haben, werden diese erst mal nicht bezahlt, sondern am Ende mit einer sogenannten Insolvenzquote reguliert. Das Erfreuliche ist aber, dass, anders als in der sogenannten Regelinsolvenz, das Unternehmen Ihres Geschäftspartners als sanierungsfähig und sanierungswürdig betrachtet wird – auch von Seiten des Gerichts. Das heißt: Sie können mit Ihrem Geschäftspartner auch während dieses „Insolvenzverfahrens“ und auch nach Beendigung gefahrlos Geschäfte machen. Und wichtig: Sie können erfahrungsgemäß mit einer deutlich höheren Quote auf Ihre Forderung rechnen, als dies bei einer Regelinsolvenz der Fall wäre.
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Schutzschirmverfahren: Ein Instrument zur Unterstützung von Unternehmen in finanziellen Schwierigkeiten
Das Schutzschirmverfahren - ein Instrument des Insolvenzrechts, das Unternehmen in finanzieller Not unterstützt und eine drohende Zahlungsunfähigkeit abwenden soll. Diese Maßnahme ist an bestimmte Voraussetzungen gebunden: Das Unternehmen muss zahlungsunfähig oder überschuldet sein, aber dennoch lebensfähig erscheinen. Darüber hinaus bedarf es der Zustimmung der Gläubiger. Ziel des Verfahrens ist es, durch eine strukturierte Sanierung die langfristige Existenz des Unternehmens zu sichern und Arbeitsplätze zu erhalten.
In diesem Kontext spielen Begriffe wie Restrukturierung, Liquiditätsplanung und Insolvenzrecht eine entscheidende Rolle. Durch gezielte Maßnahmen können die wirtschaftlichen Schwierigkeiten überwunden werden, um das Unternehmen wieder auf Kurs zu bringen.
Das Spezialthema dieser Betrachtung liegt auf dem Schutzschirmverfahren selbst - einer Möglichkeit für Unternehmen, ihre Finanzlage zu stabilisieren und einen Neuanfang zu wagen. Es dient nicht nur dem Erhalt von Arbeitsplätzen, sondern auch der Sicherung von Lieferantenbeziehungen und Kundenvertrauen.
Letztendlich ist das Schutzschirmverfahren ein wichtiger Baustein im Insolvenzrechtssystem, um Firmen in Krisensituationen eine Chance zur Sanierung zu geben und somit deren Bestand langfristig zu sichern.