Webinar Haftung vermeiden

Wer blickt aktuell noch durch den Nebel im Insolvenzumfeld?

Zahlreiche Unternehmen sind in der Corona-Pandemie bereits in eine wirtschaftliche Krise geraten. Die Auszahlungen der staatlichen Finanzierungshilfen für Unternehmen erfolgen nur schleppend. Parallel hierzu hat sich in rasanter Geschwindigkeit das Restrukturierungs- und Insolvenzrecht gravierend geändert. Und ist hier schon ein Ende in Sicht?

Das Webinar zeigt zum einen, welche Pflichten für Unternehmer, Geschäftsführer und Steuerberater in diesen turbulenten und rechtlich unübersichtlichen Zeiten bestehen und wie sie ihre Haftungsrisiken vermeiden können. Des Weiteren werden Hinweise gegeben, wie eine nachhaltige Unternehmensfortführung auch für Zeiten nach Corona erfolgen kann und Sie Ihren Mandanten dabei unterstützen können.

Grundlage sind hierbei insbesondere die seit Anfang des Jahres 2021 geltenden neuen Gesetzesregelungen (SanInsFoG, StaRUG, CoVInsAG, Insolvenz in Eigenverwaltung).

  • Frühwarnsystem: Welche Pflichten bestehen zum rechtzeitigen Erkennen von Krisen?
  • Zahlungsverbot: Ab wann dürfen welche Rechnungen nicht mehr bezahlt werden?
  • Aussetzung der Insolvenzantragsplicht: Unter welchen Voraussetzungen muss kein Insolvenzantrag gestellt werden?
  • Geänderte Haftungsnormen in der Krise: Vermeintliche Haftungserleichterungen können schnell in Haftungsrisiken für Geschäftsführung und Steuerberater umschlagen. Wie lassen sich diese reduzieren?
  • Wie kann ein Unternehmen vom Inhaber in wirtschaftlichen Schwierigkeiten nachhaltig fortgeführt werden: Sanierungswerkzeuge im Vergleich
  • Diskussion/Fragen

Die beiden Referenten Diplom-Kaufmann Klaus Ziegler und Diplom-Wirtschaftsjurist (FH) Carsten Lang von Planer & Kollegen sind Sanierungsexperten bei der Planer & Kollegen GmbH. Diese ist seit über 30 Jahren darauf spezialisiert inhabergeführte Unternehmen zu restrukturieren bzw. zu sanieren und in der Krise zu begleiten.

Wir freuen uns auf Sie und den Austausch mit Ihnen!

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Frühwarnsystem:

Ein effektives Frühwarnsystem ist von entscheidender Bedeutung, um Krisen frühzeitig zu erkennen und angemessen darauf reagieren zu können. Es dient dazu, mögliche Risiken und Gefahren rechtzeitig zu identifizieren und Maßnahmen zur Prävention zu ergreifen. Dabei spielen verschiedene Faktoren eine Rolle, wie beispielsweise die regelmäßige Analyse von Daten und Kennzahlen, das Beobachten von Markt- und Branchentrends sowie das Einbeziehen von Expertenmeinungen.

Um als Unternehmen oder Organisation seiner Pflicht zum rechtzeitigen Erkennen von Krisen nachzukommen, ist ein gut durchdachtes Frühwarnsystem unerlässlich. Es ermöglicht eine proaktive Herangehensweise an potenzielle Probleme und unterstützt dabei, schnell auf Veränderungen im Umfeld zu reagieren. Nur so lassen sich negative Auswirkungen minimieren und langfristige Schäden vermeiden.

Insgesamt ist ein Frühwarnsystem also ein wichtiger Bestandteil eines umfassenden Krisenmanagementkonzepts. Es sollte kontinuierlich weiterentwickelt und angepasst werden, um den sich stetig verändernden Anforderungen gerecht zu werden. Letztendlich liegt es in der Verantwortung jedes einzelnen, aktiv zur Sicherheit und Stabilität seines Unternehmens beizutragen.

Aussetzung der Insolvenzantragsplicht:

Die Aussetzung der Insolvenzantragspflicht ist ein wichtiges Thema, das im Zusammenhang mit den Voraussetzungen für die Nichtstellung eines Insolvenzantrags steht. In bestimmten Situationen kann es vorkommen, dass Unternehmen von der Pflicht befreit werden, einen Insolvenzantrag zu stellen. Dies kann zum Beispiel der Fall sein, wenn ein Unternehmen durch staatliche Maßnahmen wie Kurzarbeit oder staatliche Finanzhilfen vorübergehend zahlungsunfähig ist. In solchen Fällen wird die Insolvenzantragspflicht ausgesetzt, um den Unternehmen Zeit zu geben, sich zu erholen und ihre finanzielle Situation zu verbessern.

Es ist wichtig zu beachten, dass die Aussetzung der Insolvenzantragspflicht keine dauerhafte Lösung darstellt und Unternehmen nicht davon entbindet, ihre finanziellen Probleme langfristig anzugehen. Vielmehr sollte die Aussetzung als Chance genutzt werden, um eine nachhaltige Sanierung des Unternehmens einzuleiten und langfristig wieder wettbewerbsfähig zu werden.

Daher ist es ratsam, in dieser Phase professionelle Unterstützung in Anspruch zu nehmen, um mögliche Risiken frühzeitig zu erkennen und geeignete Maßnahmen zur Sanierung des Unternehmens zu ergreifen. Nur so kann langfristig der Fortbestand des Unternehmens gesichert werden und drohende Insolvenzgefahren abgewendet werden.