Logo der shoptimax GmbH

shoptimax erneuert sich in Eigenverwaltung Pressemitteilung vom 15.08.2017

Die shoptimax GmbH hat ein Restrukturierungsverfahren eingeleitet, um ihre Finanzierung neu zu ordnen.

Am 10.August 2017 wurde beim Amtsgericht Nürnberg Antrag auf ein Verfahren in Eigenverwaltung gemäß §270a InsO gestellt, dem das Gericht bereits stattgegeben hat.

Die aktuelle Situation ist unter anderem die Folge eines Fachkräftemangels im Geschäftsjahr 2016. Durch zwei neue Großaufträge wurdezu dieser Zeitdie personelle Kapazität komplett gebunden, weshalb Stammkunden nicht mehr angemessenbedient werden konnten. Dieser Umstandführte im ersten Halbjahr 2017 zum Verlust mehrerer Kunden.Hinzu kam eine verminderte Qualität des Zahlungsverhaltens gegenüber der shoptimax GmbHals Empfänger. Offenen Forderungen wurde teils nur eingeschränktnachgekommen und fällige Zahlungsverpflichtungen vermehrt nicht termingerechtbeglichen.

Durch eine Reihe von Akquise-Erfolgen konnte die shoptimax GmbH die Gegebenheiten in den letzten Monaten zwar bereits zum Teil ausgleichen. Dennoch bleibt auf Basis des Halbjahresergebnisses 2017 für den geplanten Projektumfang im dritten Quartal 2017 eine Finanzierungslücke, die das Unternehmendurch neue Projektaufträge nicht rechtzeitig schließen konnte.

Die Eigenverwaltung bietet shoptimax nun einen rechtlichen Rahmen, um die Finanzierung des Unternehmens in den kommenden Monaten zügig und eigenständig wieder auf eine solide Basis zu stellen. „Damit ist gewährleistet, dass unser Geschäftsbetrieb in der Restrukturierungsphase ohne Einschränkungen für unsere Kunden und Partner weitergehen kann. Alle unsere Leistungen und Aufträge werden in vollem Umfang weiter erbracht. Die unternehmerische Verantwortung bleibt in den Händen der Geschäftsführung. Wir verantworten und steuern die Restrukturierung selbst“, versichert Friedrich Schreieck, Geschäftsführer der shoptimax GmbH.

Für die Zeit der Eigenverwaltung konnte das Unternehmenden erfahrenen Restrukturierungsexperten Thomas Planer und sein Team als Berater engagieren. Als vorläufigen Sachwalter, der ähnlich einem Aufsichtsrat während des Verfahrens die Geschäftsführung überwacht, wurde Rechtsanwalt Stefan Puhlmann bestellt.

„Es freut uns sehr, dass viele unserer Kunden und Partnerbereits Ihre Unterstützung zugesagt haben. Für Ihr Vertrauen und Ihre Loyalität möchten wir uns herzlich bedanken. Wir, die shoptimax GmbH, wollen für Sie weiterhin langfristig ein zuverlässiger und wirtschaftlich solider Partner sein“, so Friedrich Schreieck abschließend.