Wie greift die D&O-Versicherung bei der Unternehmenssanierung?

Ändert sich die Haftung der D&O-Versicherung im Falle einer Unternehmenssanierung?

Leser fragt:

Wir haben eine Managementversicherung (D&O). Wie sind bei einer Unternehmenssanierung die Verantwortlichkeiten und Haftungen geregelt, wenn die alte Geschäftsführung weiter beteiligt ist?

Sanierungsexperte Thomas Planer antwortet:

Die sogenannte D&O-Versicherung stammt ursprünglich aus den USA. Die Abkürzung steht für „Director´s and Officer´s Liability Insurance“, ist also eine Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung für Mitarbeiter in leitenden Positionen. Dazu gehören beispielsweise Vorstände, Geschäftsführer und Aufsichtsräte. Sollte jemand gegen sie Haftungsansprüche geltend machen, übernimmt die D&O-Versicherung den Schadenersatz. Allerdings nur dann, wenn es sich um eine fahrlässige Pflichtverletzung handelt. Straftaten sind also nicht abgedeckt.

D&O Versicherung und Unternehmenssanierung

Kommt es zu einer Unternehmenssanierung, gilt die D&O-Versicherung im gleichen Maße fort und versichert das gleiche Risiko. Somit sind die Aufgaben der Geschäftsleitung während einer Sanierung mitversichert und, wenn nicht explizit ausgeschlossen, auch bei einer Insolvenz in Eigenverwaltung.

Mögliche Anpassung der Versicherung prüfen

Sofern sich Aufgaben und Verantwortlichkeiten während einer Sanierung ändern, müsste gegebenenfalls die Versicherung angepasst werden. Hier kann die Versicherung aber eine Änderung ablehnen, wenn sich das Risiko für die Versicherung erhöht.

 

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Die Bedeutung einer D&O-Versicherung für Führungskräfte

Eine Directors and Officers Versicherung (D&O-Versicherung) ist unverzichtbar für Führungskräfte und Manager. Sie bietet Schutz vor persönlicher Haftung, die durch Fehler oder Pflichtverletzungen im beruflichen Kontext entstehen können. Diese spezielle Haftpflichtversicherung übernimmt nicht nur die Kosten für Rechtsverteidigung, sondern auch eventuelle Schadensersatzansprüche und Bußgelder.

Die D&O-Versicherung spielt eine entscheidende Rolle dabei, das persönliche Vermögen der Versicherten zu schützen und somit das unternehmerische Risiko zu minimieren. Ohne diese Absicherungsmaßnahme könnten Führungskräfte bei rechtlichen Konflikten schnell in finanzielle Schwierigkeiten geraten.

Es ist daher ratsam, dass Unternehmen ihren leitenden Angestellten den Abschluss einer D&O-Versicherung nahelegen – denn im Ernstfall kann sie den Unterschied zwischen Existenzsicherheit und Insolvenz bedeuten. Eine sorgfältige Prüfung der individuellen Deckungsbedingungen ist hierbei von großer Bedeutung, um mögliche Lücken in der Versorgungsstruktur frühzeitig zu erkennen und auszugleichen.

Pensionszusage in der Insolvenz

Die Pensionszusage in der betrieblichen Altersversorgung ist ein wichtiger Aspekt, der im Falle einer Insolvenz des Unternehmens beachtet werden muss. Besonders in einer Insolvenz in Eigenverwaltung können Unsicherheiten bezüglich der zugesagten Leistungen auftreten. Um die eigenen Ansprüche zu schützen, sollten frühzeitig Maßnahmen ergriffen und gegebenenfalls rechtliche Schritte eingeleitet werden. Es lohnt sich daher, das Thema genauer zu betrachten und mögliche Lösungswege zu erkunden.

Was passiert mit der Pensionszusage

Erfolgschance bei Sanierung in Eigenverwaltung

Die Eigenverwaltung als Sanierungsoption bei drohender Insolvenz ist für viele Unternehmen eine wichtige Fragestellung. Durch dieses Verfahren behalten die insolventen Unternehmen die Kontrolle über ihre Geschäfte und können gezielte Restrukturierungsmaßnahmen ergreifen. Allerdings gibt es keine Garantie für den Erfolg, da viele Faktoren eine Rolle spielen. Dennoch kann die Eigenverwaltung eine Chance bieten, wenn das Unternehmen frühzeitig handelt und effektive Maßnahmen umsetzt.

Kann Sanieren eine Insolvenz verhindern?