Und immer mit dem klaren Ziel, das Unternehmen zu erhalten!
Augsburg Journal - Mai 2018
Augsburg Journal:
Herr Planer, was genau hat es mit der Insolvenz in Eigenverwaltung auf sich?
Thomas Planer:
Die Eigenverwaltung nach § 270a InsO ist ein Instrument zur Sanierung und Restrukturierung. Es kann zum Einsatz kommen, wenn eine Insolvenz nicht mehr zu vermeiden ist, das Unternehmen gleichwohl über einen fortführungswürdigen Geschäftsbetrieb und eine konkrete Perspektive verfügt, also sanierungswürdig ist.
Augsburg Journal:
Was unterscheidet denn die Eigenverwaltung von der Regelinsolvenz?
Thomas Planer:
Eine der Besonderheiten der Insolvenz in Eigenverwaltung ist, dass das jeweilige Unternehmen nicht durch einen externen Insolvenzverwalter betreut und möglicherweise, wie in leider vielen Fällen, schließlich zerschlagen wird, sondern dass der Geschäftsführer selbst in der Regel zum Insolvenzverwalter seines Unternehmens wird.

"In jeder Unternehmenskrise steckt eine Chance"
Da dieser meist nicht über das Know-how verfügt, kommen Sanierungsberater wie wir ins Spiel, die das Unternehmen durch das Eigenverwaltungsverfahren durchleiten.Und immer mit dem klaren Ziel, das Unternehmen zu erhalten, Arbeitsplätze zu sichern und so den Betrieb wieder zukunftsfähig zu machen. Ganz entscheidend jedoch ist, dass das Unternehmen so früh wie möglich Hilfe holt. Am besten, sobald das erste „Schlingern“ im Unternehmen zu spüren ist.
Augsburg Journal:
Für wen waren Sie denn in den letzten Wochen beispielsweise tätig?
Thomas Planer:
Besonders stolz sind wir zum Beispiel auf die Zusammenarbeit mit der Ideen-Fabrik GmbH, einen Experten für Innenausbau, der in Kürze seine Sanierung erfolgreich abschließen wird. Gemeinsam mit dem Geschäftsführer Andreas Witzig haben wir sogar einen kleinen Film zum Thema produziert. Wenn Sie möchten, finden Sie diesen auf unserer Website.
Quelle: Augsburg Journal, Ausgabe Mai 2018